Checkliste Vermarktung
16 Prüfpunkte · Aktualisiert am 25. September 2026
Ein Inserat entscheidet, wer sich überhaupt bewirbt. Die meiste Arbeit liegt vor der Veröffentlichung: Preis herleiten, Unterlagen zusammentragen, Pflichtangaben klären. Diese Liste führt einmal durch alle drei Abschnitte.
Vor dem Inserat
Im Inserat
Nach dem Start
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Grundlagen fehlen
Wesentliche Vorarbeiten stehen noch aus. Gehen Sie vor dem Inserat die Reihenfolge einmal vollständig durch.
Zum Mitnehmen
Die Checkliste Vermarktung gibt es als druckbare PDF-Fassung, zum Abhaken auf Papier. Der Download startet direkt, eine E-Mail-Adresse brauchen wir dafür nicht.
Quellen
- § 87 GModG, Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige, Bundesministerium der Justiz, Stand September 2026
- § 80 GModG, Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, Bundesministerium der Justiz, Stand September 2026
- § 556d BGB, Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, Bundesministerium der Justiz, Stand September 2026
- Mietpreisbremse, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Stand September 2026
Zuletzt gegen die amtlichen Fassungen geprüft am 25. September 2026.
Diese Checkliste dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.