Checkliste Interessentenmanagement
16 Prüfpunkte · Aktualisiert am 25. September 2026
Auf eine gefragte Wohnung kommen schnell dreistellige Bewerberzahlen. Wer sie ordnet, entscheidet schneller und belastbarer. Entscheidend ist dabei weniger die Menge als der Zeitpunkt: Welche Angabe darf wann erhoben werden, und was passiert danach damit.
Anfragen
Unterlagen
Entscheidung
Nach der Entscheidung
Ihr Stand
0 von 16 Punkten
Verfahren nicht belastbar
Wesentliche Punkte fehlen, vor allem beim Zeitpunkt der Datenerhebung. Das ist der Bereich, in dem Fehler am teuersten werden.
Zum Mitnehmen
Die Checkliste Interessentenmanagement gibt es als druckbare PDF-Fassung, zum Abhaken auf Papier. Der Download startet direkt, eine E-Mail-Adresse brauchen wir dafür nicht.
Quellen
- Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressentinnen und Mietinteressenten, Version 2.0, Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, Stand Januar 2026
- § 19 AGG, Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot, Bundesministerium der Justiz, Stand September 2026
- § 21 AGG, Ansprüche, Bundesministerium der Justiz, Stand September 2026
- § 556g BGB, Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete, Bundesministerium der Justiz, Stand September 2026
Zuletzt gegen die amtlichen Fassungen geprüft am 25. September 2026.
Diese Checkliste dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.