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Recht und Regeln

Garten zur Mietwohnung: Pflege, Kosten, Gestaltung

Veröffentlicht am 27. Oktober 2026 · Aktualisiert am 27. Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Freigestellte Aufnahme eines Jugendstilhauses in Hamburg Eppendorf

Wer bei einer Erdgeschosswohnung den Garten pflegt, entscheidet der Mietvertrag, nicht eine allgemeine Regel. Bei Gärten zur alleinigen Nutzung ist die Pflege bei uns geteilt: Schnitt und Rückschnitt übernimmt ein Fachbetrieb, die laufende Pflege der Mieter. Die Kosten der Gartenpflege sind Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV. Bei einem Garten zur alleinigen Nutzung vereinbaren wir, dass nur die Gartenwohnungen sie tragen, und dass Umgestaltungen eine Zustimmung brauchen.

Wer ist für die Gartenpflege zuständig?

Wer im Mietvertrag dafür vorgesehen ist. Ohne Regelung bleibt offen, wer was übernimmt und wer zahlt, wenn ein Gehölz ersetzt werden muss. Wir teilen die Aufgaben deshalb ausdrücklich auf und schreiben sie in den Vertrag, bevor der Mieter unterschreibt.

Aufgabe Wer Wie bezahlt
Schnitt und Rückschnitt Fachbetrieb Betriebskosten, nur der Gartenwohnungen
Laufende Pflege Mieter der Gartenwohnung eigener Aufwand des Mieters
Umgestaltung nur mit Zustimmung nach Absprache

Die Aufteilung ist unser Vorgehen, kein gesetzliches Muster. Ob eine Pflegepflicht des Mieters in einem vorformulierten Vertrag in jeder Form trägt, beurteilt im Zweifel ein Anwalt; uns geht es darum, dass vor der Unterschrift jeder weiß, was er übernimmt.

Sind die Kosten der Gartenpflege Betriebskosten?

Ja. Die Betriebskostenverordnung zählt in § 2 Nr. 10 die Kosten der Gartenpflege ausdrücklich zu den Betriebskosten, einschließlich der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen und der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. Der Mieter trägt Betriebskosten nach § 556 Absatz 1 BGB aber nur, soweit das vereinbart ist. Steht die Gartenpflege nicht im Vertrag, lässt sie sich nicht einfach in die Abrechnung aufnehmen.

Welche Betriebskosten sonst umlegbar sind und bis wann abgerechnet werden muss, steht in Umlagefähige Nebenkosten: Abrechnung für Vermieter.

Darf ich die Gartenpflege nur auf die Gartenwohnungen umlegen?

Ja, wenn es so vereinbart ist. Nach § 556a Absatz 1 BGB werden Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Ohne Vereinbarung zahlt also jede Wohnung nach ihrer Fläche mit, auch die im vierten Stock, die den Garten nie betritt.

Bei Gärten zur alleinigen Nutzung vereinbaren wir deshalb im Mietvertrag, dass nur die Gartenwohnungen die Kosten der Gartenpflege tragen. Das ist ein vereinbarter Umlageschlüssel, keine Folge aus dem Gesetz; ohne die Vereinbarung bliebe es bei der Wohnfläche.

Ist eine Eigentumswohnung vermietet und haben die Parteien nichts anderes vereinbart, gilt nach § 556a Absatz 3 BGB der Maßstab, nach dem die Kosten zwischen den Wohnungseigentümern verteilt werden, solange er nicht billigem Ermessen widerspricht. Wer eine Eigentumswohnung mit Gartenanteil vermietet, sollte deshalb vorher wissen, wie die Eigentümergemeinschaft die Gartenkosten verteilt.

Darf der Mieter den Garten umgestalten?

Bei uns nur mit Zustimmung. Ein Garten im Erdgeschoss ist von allen Balkonen des Hauses aus zu sehen; wie er aussieht, betrifft alle, die dort wohnen. Deshalb regelt der Vertrag, dass Umgestaltungen vorher abgestimmt werden.

Wichtig ist, dass der Garten als Teil der Mietsache ausdrücklich im Vertrag steht, mit Nutzung, Pflege und Kosten. Grundsätzlich gehört in unseren Vermietungen alles zur Mietsache, was bei der Besichtigung zu sehen ist, und das sagen wir vorher klar. Beim Garten genügt das nicht, weil Pflege und Kosten dazugehören. Die übrigen Punkte eines Mietvertrags behandelt Mietvertrag für Vermieter: worauf Sie achten müssen.

Aus der Praxis: die Gartenwohnungen einer Erstvermietung in Eppendorf

In einer Erstvermietung in Eppendorf gehörten zu den Wohnungen im Erdgeschoss Gärten zur alleinigen Nutzung. Für die Pflege haben wir die Aufteilung oben vereinbart: Fachbetrieb für Schnitt und Rückschnitt, Mieter für die laufende Pflege, Kosten nur bei den Gartenwohnungen. Umgestalten nur mit Zustimmung, weil der Garten von allen Balkonen des Hauses aus zu sehen ist.

Der Garten hat auch die Auswahl verändert. Eine der Gartenwohnungen hat ein Schlafzimmer knapp unter zehn Quadratmetern. Sie ist deshalb vor allem etwas für Menschen, die allein leben, wenig Platz brauchen und einen Garten schätzen. Wer die Wohnung so beschreibt und danach auswählt, findet Mieter, die bleiben. Im Preis stand der Garten als eigene Stufe: In einem Haus mit vielen ähnlichen Wohnungen staffeln wir nach dem, was Mieter spüren, und dazu gehören Garten und Terrasse ebenso wie Etage und Licht.

Was gilt bei einer vermieteten Eigentumswohnung mit Garten?

Dann kommt die Eigentümergemeinschaft hinzu. Wie sie die Gartenkosten unter den Eigentümern verteilt, gilt nach § 556a Absatz 3 BGB auch im Mietvertrag, wenn dort nichts anderes vereinbart ist. Klären Sie das vor dem Inserat, nicht nach der ersten Abrechnung, und nehmen Sie die Aufteilung von Pflege und Kosten ausdrücklich in den Vertrag auf.

Wenn Sie eine Wohnung mit Garten vermieten und Pflege, Kosten und Auswahl lieber geregelt wissen möchten, übernehmen wir das: Vermietung starten.

Quellen

Zuletzt gegen die amtlichen Fassungen geprüft am 27. Oktober 2026.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.

Häufige Fragen

Wer pflegt bei einer Erdgeschosswohnung den Garten, Mieter oder Vermieter?

Das regelt der Mietvertrag. Bei Gärten zur alleinigen Nutzung ist die Pflege bei uns geteilt: Schnitt und Rückschnitt übernimmt ein Fachbetrieb, die laufende Pflege der Mieter der Gartenwohnung. Steht nichts im Vertrag, bleibt die Frage offen.

Darf ich die Kosten der Gartenpflege auf alle Mieter umlegen?

Gartenpflege gehört nach § 2 Nr. 10 BetrKV zu den Betriebskosten, umlegbar ist sie nach § 556 Abs. 1 BGB, soweit es vereinbart ist. Verteilt wird nach § 556a Abs. 1 BGB nach der Wohnfläche, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei Gärten zur alleinigen Nutzung vereinbaren wir deshalb, dass nur die Gartenwohnungen diese Kosten tragen.

Darf der Mieter den Garten umgestalten?

Bei uns nur mit Zustimmung. Ein Garten im Erdgeschoss ist von allen Balkonen des Hauses aus zu sehen, sein Bild betrifft alle, die dort wohnen. Deshalb regelt der Vertrag, dass Umgestaltungen vorher abgestimmt werden.

Gehört der Garten zur Mietsache, wenn er im Vertrag nicht steht?

Darauf sollte man es nicht ankommen lassen. Was mitvermietet ist, sagen wir vor der Besichtigung klar und halten es im Vertrag fest, den Garten ausdrücklich, mit Nutzung, Pflege und Kosten.