Gefälschte Gehaltsabrechnung erkennen: so gehen Sie vor
Veröffentlicht am 30. Oktober 2026 · Aktualisiert am 30. Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Gefälschte Gehaltsabrechnungen und falsche Identitäten lassen sich am sichersten durch Vorauswahl und Abgleich begrenzen, nicht durch Misstrauen gegen jede Bewerbung. Wir laden nur Interessenten zur Besichtigung ein, deren Anfrage vollständig und stimmig ist, und fordern Unterlagen erst danach an. Dann prüfen wir, ob Selbstauskunft, Nachweise und Person zusammenpassen. Welche äußeren Merkmale ein gefälschtes Dokument verraten, beschreiben wir hier bewusst nicht: Dafür fehlt uns eine amtliche Quelle, und Vermutungen wären kein Beleg.
Aus der Praxis: warum gefälschte Unterlagen bei uns selten vorkommen
Weil wir vorauswählen. Zur Besichtigung laden wir nur Interessenten ein, deren Anfrage vollständig und stimmig ist, oft nach einem Telefonat. Unterlagen fordern wir erst nach der Besichtigung an, und nur von denen, die anmieten wollen und deren Eindruck stimmig war. Wer früh von allen Unterlagen einsammelt, bekommt erfahrungsgemäß mehr Unechtes zu sehen.
Das ist auch eine Frage der Menge. Eine vollständige Bewerbung reichen am Ende meist nur wenige Interessenten ein, eine Handvoll. Je weniger Unterlagen Sie prüfen müssen, desto genauer können Sie jede einzelne lesen.
Wie gleichen Sie Nachweise untereinander ab?
Legen Sie Selbstauskunft, Gehaltsnachweise und gegebenenfalls Kontoauszug nebeneinander und suchen Sie den Nachweis, der aus der Reihe fällt. Der Abgleich zeigt Abweichungen, die beim bloßen Durchsehen nicht auffallen. Eine Abweichung ist dabei noch kein Verdacht, sondern ein Anlass zur Nachfrage.
| Was Sie vergleichen | Was Sie prüfen |
|---|---|
| Selbstauskunft und Gehaltsnachweise | Passen Arbeitgeber, Beruf und Höhe des Einkommens zueinander? |
| Mehrere Gehaltsnachweise untereinander | Fällt einer in Höhe oder Zusammensetzung aus der Reihe? |
| Nachweise und Bonitätsauskunft | Erzählen beide dieselbe wirtschaftliche Lage? |
| Angaben und Auftreten | Stimmt der Eindruck aus dem Gespräch mit den Unterlagen überein? |
Was tun Sie bei einer Abweichung?
Fragen Sie nach, ohne zu unterstellen. Meistens ist es nichts: ein Anruf, zwei Minuten, geklärt, etwa eine Überstundenpauschale. Aufschlussreich ist weniger die Abweichung als ihre Erklärung. Sie verrät häufig, ob ein Einkommen schwankt oder Sonderzahlungen enthält, und damit, wie gut die Miete über Jahre zu tragen ist. Ohne Nachfrage bleibt beides verborgen, das Harmlose wie das Wichtige. Am Ende steht kein Verdacht, sondern ein vollständiges Bild.
Beschränken Sie Ihre Fragen auf das, was die Miete tragbar macht. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz sind Fragen nach der Dauer der Beschäftigung unzulässig, zulässig sind Beruf und Arbeitgeber.
Wie prüfen Sie die Identität, ohne den Ausweis zu kopieren?
Lassen Sie sich bei der Besichtigung den Personalausweis zeigen. Die Datenschutzkonferenz hält Vermieter für befugt, bei einer Besichtigung allein durch Mietinteressenten die Angaben zu Name, Vorname und Anschrift durch Vorzeigen eines Personalausweises zu überprüfen und den Umstand der Überprüfung zu dokumentieren. Das Anfertigen einer Ausweiskopie hält sie für nicht erforderlich und damit unzulässig.
Das deckt sich mit dem Ausweisgesetz: Nach § 20 Absatz 2 PAuswG darf der Ausweis nur vom Inhaber oder mit dessen Zustimmung so abgelichtet werden, dass die Ablichtung dauerhaft als Kopie erkennbar ist, und werden dabei personenbezogene Daten erhoben, ist die Einwilligung des Inhabers nötig. Eine Kopie als Standardschritt bei jedem Interessenten ist deshalb kein guter Weg.
Was ist rechtlich zu beachten, wenn Sie Interessenten auswählen?
Die Auswahl muss nachvollziehbar und sachlich sein, nicht aus dem Gefühl entstehen. § 19 Absatz 1 AGG verbietet Benachteiligungen anhand mehrerer im Gesetz aufgezählter Merkmale bei Massengeschäften und Geschäften, bei denen das Ansehen der Person nachrangig ist. Ob ein Schuldverhältnis darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab. Eine Sicherheitsüberlegung rechtfertigt es nicht, Bewerber nach solchen Merkmalen auszusortieren. Maßstab sind Kriterien wie Vollständigkeit der Unterlagen, stimmige Angaben und die Tragfähigkeit der Miete. Mehr dazu steht in Mieter auswählen: Kriterien.
Was droht dem Interessenten bei einer Fälschung?
Strafe. Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine unechte oder verfälschte gebraucht, wird nach § 267 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, auch der Versuch ist strafbar. Betrug nach § 263 StGB setzt zusätzlich voraus, dass durch Täuschung ein Irrtum erregt und das Vermögen eines anderen geschädigt wird. Für Sie als Vermieter folgt daraus vor allem eines: Ein Verdacht ist kein Beweis, und eine Absage ohne Begründung gegenüber dem Interessenten ist der sauberere Weg als eine Anschuldigung.
Was gilt in Hamburg?
Die genannten Regeln sind Bundesrecht und gelten in Hamburg wie überall. Besonders in einem gefragten Markt wie Hamburg melden sich auf ein gutes Inserat schnell viele Interessenten. Gerade dann hilft es, die Zahl der Unterlagen klein zu halten: erst Anfrage und Gespräch, dann Besichtigung, dann Nachweise. Wie die Anfragewelle in der Praxis aussieht, beschreibt Mietausfall vermeiden.
Wer übernimmt die Prüfung, wenn Sie das nicht selbst tun möchten?
Wenn wir Ihre Vermietung übernehmen, gehören Vorauswahl, Abgleich der Unterlagen und die Identitätsprüfung zu unserem Ablauf, und die Auswahl treffen wir gemeinsam mit Ihnen. Wie das für private Eigentümer aussieht, steht in Wohnung privat vermieten; ein erstes Gespräch beginnt mit einer Nachricht über Vermietung starten. Welche Nachweise sinnvoll sind, erklärt Bonitätsprüfung von Mietinteressenten.
Quellen
- Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/OH_Einholung_von_Selbstauskuenften_Mietinteressenten_V2.pdf, Stand Januar 2026
- § 20 Personalausweisgesetz, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20.html, Stand Oktober 2026
- § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html, Stand Oktober 2026
- § 267 Strafgesetzbuch, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html, Stand Oktober 2026
- § 263 Strafgesetzbuch, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html, Stand Oktober 2026
Zuletzt gegen die amtlichen Fassungen und die Orientierungshilfe geprüft am 30. Oktober 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich gefälschte Gehaltsnachweise oder eine falsche Identität bei Mietinteressenten?
Am verlässlichsten durch Abgleich: Passen Selbstauskunft, Gehaltsnachweise und Kontoauszug zueinander, und stimmt die Person mit dem vorgezeigten Personalausweis überein? Einzelne äußere Merkmale eines Dokuments belegen wir hier nicht, weil wir sie an keiner amtlichen Quelle prüfen konnten. Wichtiger ist, Unterlagen erst spät und nur von wenigen Interessenten anzufordern.
Darf ich vom Mietinteressenten eine Kopie des Personalausweises verlangen?
Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz nicht. Sie dürfen sich bei der Besichtigung den Personalausweis zeigen lassen, die Angaben vergleichen und festhalten, dass Sie geprüft haben. Das Anfertigen einer Ausweiskopie ist nach dieser Auffassung nicht erforderlich und damit unzulässig.
Was ist strafbar, wenn ein Interessent Gehaltsnachweise fälscht?
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt oder eine verfälschte gebraucht, begeht eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Kommt ein Vermögensschaden durch Täuschung hinzu, kann Betrug nach § 263 StGB vorliegen. Beide Taten sind mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Ab wann sollte ich Unterlagen von Mietinteressenten anfordern?
Erst, wenn der Interessent nach der Besichtigung erklärt hat, anmieten zu wollen. Die Datenschutzkonferenz unterscheidet den Besichtigungstermin von dieser Erklärung. Zur Besichtigung genügen Angaben zur Identifikation, wirtschaftliche Nachweise gehören an das Ende des Verfahrens.
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