Makler wechseln bei der Vermietung: so gehen Sie vor
Veröffentlicht am 28. Oktober 2026 · Aktualisiert am 28. Oktober 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Ja, Sie können den Makler wechseln. Für die nächste Vermietung geht das jederzeit; läuft der bisherige Auftrag noch, entscheidet der Vertrag, wie und wann er endet. Eine Vergütung schuldet ein Eigentümer dem bisherigen Makler nur, wenn der Mietvertrag infolge seines Nachweises oder seiner Vermittlung zustande kommt. Endet der Auftrag, darf er die Wohnung nicht mehr anbieten, deshalb gehören seine Inserate offline. Wichtiger als der Wechsel selbst ist die Frage, was beim nächsten Mal anders laufen soll. Sie entscheidet, welchen Vermietungsmakler oder Vermietungsdienstleister Sie als Nächstes beauftragen.
Kann ich meinen Makler wechseln, wenn die Vermietung nicht gut läuft?
Ja, aber zuerst kommt der Vertrag. Im Auftrag steht, wie lange er läuft, wie er endet und ob er als Alleinauftrag vereinbart ist, Sie also in dieser Zeit keinen weiteren Makler beauftragen dürfen. Was ein solcher Alleinauftrag im Einzelfall für einen Wechsel bedeutet, ist eine Frage des Vertrags und gehört bei Zweifeln zu einem Anwalt. Für die nächste Vermietung sind Sie ohnehin frei.
| Schritt | Was Sie tun | Warum |
|---|---|---|
| 1. Auftrag lesen | Laufzeit, Art der Beendigung, Alleinauftrag | Davon hängt ab, ab wann Sie neu beauftragen können |
| 2. Schriftlich beenden | so, wie es der Vertrag vorsieht, mit Datum | Damit feststeht, ab wann der Auftrag nicht mehr gilt |
| 3. Vorgestellte Interessenten notieren | wen der bisherige Makler Ihnen genannt hat | Für die Frage, ob ihm später eine Vergütung zusteht |
| 4. Alte Inserate prüfen | auf den Portalen selbst suchen | Doppelte Anzeigen verwirren Interessenten |
| 5. Unterlagen und Schlüssel zurückholen | alles, was beim bisherigen Makler liegt | Damit der nächste Anbieter sofort starten kann |
Wie ein Maklerauftrag aufgebaut ist und was darin stehen sollte, damit der nächste Wechsel leichter fällt, erklärt Wohnung vermieten mit Makler: Ablauf und Auftrag.
Muss ich meinem bisherigen Makler etwas zahlen?
Nur, wenn sein Nachweis oder seine Vermittlung zum Mietvertrag geführt hat. So steht es in § 652 Absatz 1 BGB, und für die Vermittlung von Wohnräumen gleichlautend in § 2 Absatz 1 WoVermRG: Ohne einen Mietvertrag, der auf seine Tätigkeit zurückgeht, gibt es also kein Entgelt. Ein Auftrag, der ohne Mieter endet, kostet nach dieser Regel keine Vergütung.
Schwierig wird es an einer Stelle: Vermieten Sie nach dem Wechsel an jemanden, den der bisherige Makler Ihnen schon vorgestellt hatte, stellt sich die Frage, ob der Vertrag infolge seines Nachweises zustande kam. Das lässt sich nicht pauschal beantworten; deshalb lohnt es, beim Wechsel festzuhalten, wen er genannt hat, und im Zweifel einen Anwalt zu fragen. Für Auslagen und Nebenkosten gelten bei Wohnungsvermittlern eigene, engere Regeln, die der Artikel zum Maklerauftrag erläutert.
Was passiert mit den Inseraten des alten Maklers?
Sie müssen weg, bevor die neuen erscheinen. Ein Wohnungsvermittler darf Wohnräume nach § 6 Absatz 1 WoVermRG nur anbieten, wenn er dazu einen Auftrag des Vermieters oder eines anderen Berechtigten hat. Endet der Auftrag, entfällt diese Grundlage.
Praktisch heißt das: Suchen Sie nach dem Ende selbst auf den Portalen nach Ihrer Wohnung, so wie ein Interessent sie suchen würde. Stehen zwei Anzeigen mit unterschiedlichem Text, anderen Fotos oder anderem Preis nebeneinander, ist für Interessenten nicht mehr klar, welche gilt und an wen sie sich wenden sollen.
Aus der Praxis: warum Eigentümer wechseln
Manche Eigentümer haben, bevor sie uns beauftragt haben, über einen klassischen Makler vermietet. Was sie berichten, ähnelt sich: Die Vermietung begann später als gedacht, sie kostete mehr, und sie lief beim Makler eher nebenbei. Mehrfach haben uns Eigentümer erzählt, dass ihnen ein Mieter vorgeschlagen wurde, der nicht zu ihren Kriterien passte, und dass es keine Alternative gab. Das sind Erfahrungsberichte einzelner Eigentümer, kein Urteil über Makler als Berufsgruppe.
Gerade der letzte Punkt hat eine Ursache, die man vorher erfragen kann. Gibt es nur einen Kandidaten, fehlt die Alternative, wenn er nicht passt oder kurz vor der Unterschrift abspringt. Wir halten deshalb alle Interessenten im Verfahren, bis die Wohnung vermietet ist. Und wir sagen niemandem zu, der die Wohnung nicht gesehen hat, auch nicht, wenn er die Kaution sofort überweisen möchte: Wer nicht besichtigt hat, hat sich nicht für diese Wohnung entschieden.
Woran erkenne ich, dass der nächste Anbieter sorgfältiger auswählt?
An Antworten, die einen Ablauf beschreiben. Fragen Sie den nächsten Makler oder Vermietungsservice gezielt nach dem, was beim letzten Mal gefehlt hat, und lassen Sie sich erklären, wie es konkret läuft.
| Was Sie erlebt haben | Was Sie fragen sollten |
|---|---|
| Der Mieter passte nicht zu Ihren Kriterien | Wie halten Sie meine Kriterien fest, und wie prüfen Sie Bewerbungen dagegen? |
| Es gab keine Alternative | Bleiben bis zur Unterschrift weitere Kandidaten im Verfahren? |
| Der Mieter hatte die Wohnung kaum gesehen | Gibt es eine Zusage ohne Besichtigung? |
| Sie wurden vor vollendete Tatsachen gestellt | Wer entscheidet am Ende über den Mieter, und worauf stützt sich die Empfehlung? |
| Die Vermietung zog sich | Wovon hängt die Dauer bei meiner Wohnung ab, und was passiert, wenn ein Kandidat abspringt? |
Weitere Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten, uns eingeschlossen, sammelt Vermietungsanbieter vergleichen: 8 Fragen vorab. Worin sich ein klassischer Makler und ein Vermietungsdienstleister im Ablauf unterscheiden, zeigt Makler oder Vermietungsdienstleister in Hamburg?.
Was kostet ein Wechsel, außer der Vergütung?
Vor allem Zeit, in der die Wohnung leer steht. Jeder Monat ohne Mieter kostet die Kaltmiete und die Nebenkosten, die dann beim Eigentümer bleiben, weil niemand da ist, der sie trägt. Dazu kommt ein dritter Posten: Nach einem Wechsel fängt die Vermarktung neu an, mit eigenem Inserat, neuen Anfragen und neuen Terminen.
Die Monatskosten selbst lassen sich nicht drücken, die Zahl der Monate schon. Deshalb ist es sinnvoll, den Wechsel nicht aufzuschieben, wenn klar ist, dass er kommt, und dem nächsten Anbieter alle vorhandenen Unterlagen gleich mitzugeben.
Was gilt in Hamburg für die Miete nach dem Wechsel?
Dieselben Grenzen wie vorher, auch wenn ein neuer Anbieter eine höhere Miete für möglich hält. In Hamburg gilt die Mietpreisbremse im ganzen Stadtgebiet. Lag die Miete des Vormieters über der Grenze, darf nach § 556e Absatz 1 BGB eine Miete bis zur Höhe dieser Vormiete vereinbart werden; Erhöhungen aus dem letzten Jahr vor dem Ende des Mietverhältnisses zählen dabei nicht mit. Darauf berufen kann sich der Vermieter nur, wenn er die Vormiete dem neuen Mieter vor dessen Vertragserklärung unaufgefordert mitgeteilt hat, so § 556g Absatz 1a BGB.
Halten Sie deshalb den bisherigen Mietvertrag bereit, wenn Sie den Anbieter wechseln. Welche weiteren Ausnahmen es gibt, steht in Mietpreisbremse in Hamburg: was gilt.
Wie übernehmen wir einen Wechsel?
Unser Anspruch ist der passende Mieter nach Ihren Kriterien, nicht der erstbeste. Unser System bereitet die Entscheidung vor, treffen tut sie ein Mensch: Die finale Auswahl treffen wir gemeinsam mit Ihnen. Bis zur Unterschrift bleiben alle Interessenten im Verfahren, und eine Zusage gibt es nur nach einer Besichtigung. Wenn Sie den Wechsel besprechen möchten, erzählen Sie uns von Ihrer Wohnung: Vermietung starten.
Quellen
- § 652 BGB, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__652.html, Stand Oktober 2026
- § 2 Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__2.html, Stand Oktober 2026
- § 6 Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__6.html, Stand Oktober 2026
- § 556e BGB, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556e.html, Stand Oktober 2026
- § 556g BGB, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556g.html, Stand Oktober 2026
Zuletzt gegen die amtlichen Fassungen geprüft am 28. Oktober 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Makler wechseln, wenn die Vermietung nicht gut läuft?
Für die nächste Vermietung jederzeit. Läuft der Auftrag noch, entscheidet der Vertrag: wie lange er gilt, wie er endet und ob Sie in dieser Zeit niemand anderen beauftragen dürfen. Lesen Sie ihn zuerst, beenden Sie ihn schriftlich und lassen Sie sich bei einem Alleinauftrag im Zweifel anwaltlich beraten.
Muss ich meinem bisherigen Makler etwas zahlen, wenn ich wechsle?
Eine Vergütung schuldet ein Eigentümer nach § 652 Abs. 1 BGB und § 2 Abs. 1 WoVermRG nur, wenn der Mietvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung dieses Maklers zustande kommt. Heikel wird es, wenn Sie später an jemanden vermieten, den der bisherige Makler vorgestellt hat. Ob dann ein Anspruch besteht, beurteilt ein Anwalt.
Was passiert mit den Inseraten des alten Maklers?
Sie gehören offline, sobald sein Auftrag endet. Nach § 6 Abs. 1 WoVermRG darf ein Wohnungsvermittler Wohnräume nur mit Auftrag des Vermieters anbieten. Prüfen Sie selbst auf den Portalen, ob noch alte Anzeigen stehen, bevor die neuen erscheinen.
Woran erkenne ich, dass der nächste Anbieter sorgfältiger auswählt?
Fragen Sie nach dem, was beim letzten Mal gefehlt hat: ob jede Bewerbung gelesen wird, ob es eine Zusage ohne Besichtigung gibt, wer am Ende entscheidet und ob bis zur Unterschrift weitere Kandidaten im Verfahren bleiben. Belastbar ist eine Antwort, die einen Ablauf beschreibt, nicht ein Versprechen.
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