Vermietungsanbieter vergleichen: 8 Fragen vorab
Veröffentlicht am 22. September 2026 · Aktualisiert am 22. September 2026 · 9 Minuten Lesezeit

Vor der Beauftragung eines Vermietungsanbieters trennen acht Fragen belastbare Angebote von austauschbaren. Der Grund, warum es Fragen sein müssen und kein Websitevergleich: Die Leistungskataloge der Anbieter ähneln sich fast vollständig, von der Mietpreiseinschätzung über Exposé und Besichtigung bis zur Übergabe. Sie beschreiben, was getan wird, nicht wie gründlich. Alles, was Sie wirklich unterscheiden hilft, steht auf keiner Seite. Dieser Beitrag nennt die acht Fragen, sagt, warum jede zählt, und woran Sie eine brauchbare Antwort erkennen.
Warum der Websitevergleich nicht weiterführt
Wir haben die Seiten von zehn Hamburger Anbietern daraufhin geprüft, welche der acht Fragen sie öffentlich beantworten. Das Ergebnis ist nicht als Bewertung gemeint, sondern als Beleg dafür, dass das Erstgespräch die eigentliche Prüfung ist. Die Anbieter sind hier bewusst nicht einzeln genannt, weil es um das Muster geht und nicht um eine Rangfolge.
| Frage | Auf den zehn geprüften Anbieterseiten öffentlich beantwortet |
|---|---|
| Höhe der Vergütung | 4 von 10 |
| Zeitpunkt der Fälligkeit | 3 von 10 |
| Umgang mit allen eingehenden Bewerbungen | 1 von 10 |
| Auswahlkriterien | 0 von 10 |
| Umgang mit Bewerberdaten und Löschung | 0 von 10 |
| Form der Besichtigung | 0 von 10 |
| Wer über den Mieter entscheidet | 0 von 10 |
| Laufend einsehbarer Stand | 2 von 10 |
Stand der Prüfung: 22. September 2026. Offenlegung: Letura ist unser eigenes Angebot und war eine der zehn geprüften Seiten, nach denselben Kriterien ausgewertet wie alle anderen.
Die acht Fragen
1. Wie hoch ist die Vergütung, und wann genau wird sie fällig?
Zahlen werden in jedem Fall Sie. Nach § 2 Absatz 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes darf ein Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung einer Mietwohnung kein Entgelt verlangen, es sei denn, er hat die Wohnung ausschließlich wegen dessen Auftrags beschafft. Wer als Eigentümer beauftragt, trägt die Courtage.
Erfolgsbasiert ist ein guter Anfang, aber kein präziser Begriff. Fragen Sie nach dem auslösenden Ereignis: unterschriebener Mietvertrag, Einzug oder erste Mietzahlung sind drei verschiedene Zeitpunkte. Fragen Sie, was bei Nichtvermietung anfällt. Und fragen Sie nach Auslagen für Fotos, Exposé, Inserate, Energieausweis und Bonitätsauskünfte, die neben der Courtage berechnet werden können. Steht auf der Website ab 1,0 Nettokaltmieten, fragen Sie, wovon der Aufschlag abhängt und wo die Grenze liegt.
Gute Antwort: eine Zahl, ein Ereignis, eine Regelung für den Fall, dass nicht vermietet wird, und eine Liste der Auslagen. Schriftlich.
2. Wie belegen Sie die Mietpreisempfehlung?
Das ist die Frage mit dem größten finanziellen Hebel, und sie wird am seltensten gestellt. In Hamburg gilt die Mietpreisbegrenzungsverordnung seit dem 1. Januar 2026 für das gesamte Stadtgebiet, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Die Miete darf bei Mietbeginn nach § 556d BGB höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Maßstab ist der Hamburger Mietenspiegel 2025, ein qualifizierter Mietenspiegel nach § 558d BGB. Berufen Sie sich auf eine Ausnahme, etwa eine höhere Vormiete oder eine Modernisierung aus den letzten drei Jahren nach § 556e BGB, müssen Sie den Mieter nach § 556g Absatz 1a BGB unaufgefordert vor Vertragsschluss informieren. Wer das versäumt, kann sich auf die Ausnahme zunächst nicht berufen.
Gute Antwort: ein Verweis auf den Mietenspiegel mit Baujahr, Lage und Ausstattung, dazu die Aussage, wo die Dokumentation abgelegt wird. Eine Zahl ohne Herleitung ist keine Antwort.
3. Was passiert mit Bewerbung Nummer 300?
Bei einer einfachen Zweizimmerwohnung im Hamburger Bestand gehen regelmäßig über 500 Anfragen ein. Zwei Arbeitsweisen sind möglich, und beide sind legitim: bis zur ersten passenden Bewerbung prüfen oder alle prüfen. Nur eine davon findet den Mieter, der sich spät beworben hat.
Gute Antwort: eine klare Aussage, welche der beiden Arbeitsweisen gilt. Ausweichen ist hier selbst schon die Antwort.
4. Nach welchen Kriterien wird verglichen?
Wer die Kriterien benennen kann, hat sie angewendet. Wer sie nicht benennen kann, hat nach Gefühl entschieden. Das ist nicht nur eine Qualitätsfrage: Das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot aus § 19 AGG gilt auch bei der Wohnraumvermietung. Nachvollziehbare, für alle Bewerber gleiche Kriterien sind der praktikabelste Schutz für Sie als Vermieter.
Ein Hinweis aus der Praxis: Die Vorauswahl über das Anschreiben verliert an Aussagekraft, seit Interessenten es mit Textgeneratoren verfassen. Wer Anschreiben noch als Hauptkriterium nennt, arbeitet mit einem stumpfen Werkzeug.
Gute Antwort: drei bis fünf benannte Kriterien, etwa Einkommensverhältnis zur Miete, Vollständigkeit der Unterlagen, Bonität, Haushaltsgröße im Verhältnis zur Wohnung, persönlicher Eindruck.
5. Welche Daten erheben Sie wann, und wann löschen Sie sie?
Hier haftet der Vermieter, nicht der Dienstleister. Die Datenschutzkonferenz, das Gremium der unabhängigen deutschen Aufsichtsbehörden, unterscheidet in ihrer Orientierungshilfe in der Version 2.0 vom Januar 2026 drei Zeitpunkte. Beim Besichtigungstermin dürfen nur Name, Vorname und Anschrift erhoben werden, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sind dort in aller Regel nicht erforderlich und eine Ausweiskopie ist unzulässig. Erst wenn ein Interessent erklärt, mieten zu wollen, erweitert sich der Umfang auf Haushalt, Beruf, Arbeitgeber und Einkommen, wobei nach der Dauer der Beschäftigung nicht gefragt werden darf. Nachweise und Bonitätsauskunft gehören zuletzt zu dem Bewerber, für den Sie sich entschieden haben. Daten nicht ausgewählter Bewerber sind in der Regel spätestens nach sechs Monaten zu löschen, schwarze Listen sind unzulässig.
Gute Antwort: ein Anbieter, der diese Abstufung von sich aus beschreibt. Wer schon beim Besichtigungstermin die vollständige Selbstauskunft samt Gehaltsnachweisen einsammelt, arbeitet außerhalb dieser Orientierungshilfe. Die Einzelheiten stehen in Selbstauskunft des Mieters.
6. Wie organisieren Sie Besichtigungen?
Drei Formen sind üblich und sagen viel über die Arbeitsweise. Einzeltermine sind gründlich, verteilen die Vermietung aber über Wochen und kosten Leerstand. Massentermine sind schnell, lassen aber kein Gespräch zu. Kleine Gruppen von vier bis sieben Personen mit persönlichem Gespräch und mehreren Terminen an einem Tag verbinden beides.
Gute Antwort: eine konkrete Gruppengröße und die Aussage, ob Anwesenheit erfasst wird. Mehr dazu in Besichtigungen organisieren.
7. Wer entscheidet über den Mieter?
Keine der zehn geprüften Anbieterseiten beantwortet diese Frage. Sinnvoll ist eine Arbeitsteilung: Der Dienstleister wertet alle Bewerbungen vollständig aus und macht sie vergleichbar, die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit ihm. Das gehört in den Vertrag, im Standardtext steht es selten.
Gute Antwort: eine ausdrückliche Zusage, dass die letzte Entscheidung bei Ihnen liegt, und eine Beschreibung, in welcher Form Ihnen die Bewerbungen vorgelegt werden.
8. Was kommt am Ende an Unterlagen zurück?
Nach dem Einzug fällt eine lückenhafte Dokumentation nicht auf. Drei Jahre später fällt sie auf. Vier Positionen gehören zurück:
- Mietvertrag mit allen Anlagen.
- Kautionsnachweis. Nach § 551 BGB höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten, in drei Raten zahlbar, getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen, die Zinsen stehen dem Mieter zu.
- Übergabeprotokoll mit Zählerständen. In unserer Praxis gilt: ohne Abnahmeprotokoll keine Übergabe. Mehr dazu in Das Übergabeprotokoll.
- Wohnungsgeberbestätigung. Ohne sie kann sich Ihr Mieter nach § 19 Bundesmeldegesetz beim Hamburger Kundenzentrum nicht anmelden. Klären Sie, wer sie ausstellt.
Gute Antwort: eine Liste, nicht ein Versprechen.
Aus der Praxis: warum diese acht und nicht mehr
Wir haben diese Liste aus der Beobachtung abgeleitet, woran Vermietungen tatsächlich scheitern. Nicht an fehlenden Interessenten: Bei einer einfachen Zweizimmerwohnung im Hamburger Bestand gehen über 500 Anfragen ein, rund 20 Personen kommen zur Besichtigung, neun reichen eine vollständige Bewerbung ein, einer zieht ein.
Sie scheitern an drei anderen Stellen. Erstens an unvollständigen Unterlagen vor dem ersten Inserat, was die Dauer verlängert, bevor überhaupt jemand angefragt hat. Zweitens an einem Mietpreis ohne Herleitung, der entweder Wochen kostet oder über die gesamte Mietdauer Geld liegen lässt. Drittens an einer Auswahl, die niemand später nachvollziehen kann, weder Sie noch ein Gericht.
Vom Auftrag bis zum unterschriftsreifen Vertrag vergehen bei uns 7 bis 15 Tage, im Schnitt etwa 12. Was diese Zeit kurz hält, ist keine besondere Geschwindigkeit, sondern dass die acht Punkte oben vor dem Start geklärt sind.
Wie Sie die Angebote vergleichbar machen
Holen Sie mindestens zwei Angebote ein und stellen Sie dieselben acht Fragen. Notieren Sie die Antworten nebeneinander. Weil die schriftlichen Leistungsbeschreibungen sich so stark ähneln, entsteht Vergleichbarkeit ausschließlich über gleiche Fragen.
Rechnen Sie am Ende gegen die richtige Zahl. Nicht die Courtage ist der teuerste Posten einer Vermietung, sondern der Leerstand. Ein Monat ohne Mieter kostet eine volle Nettokaltmiete plus die Betriebskosten, die Sie nicht umlegen können. Zwei zusätzliche Monate kosten mehr als der Unterschied zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot. Wie sich das im Einzelnen zusammenrechnet, steht in Was ein Monat Leerstand wirklich kostet.
Quellen
- § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__2.html, Stand September 2026
- § 556d BGB, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556d.html, Stand September 2026
- § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html, Stand September 2026
- § 19 Bundesmeldegesetz, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html, Stand September 2026
- Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Stand Januar 2026, Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, https://www.datenschutzkonferenz-online.de/orientierungshilfen.html, Stand September 2026
- Hamburger Mietenspiegel, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/wohnen/mieten/mietenspiegel, Stand September 2026
Die Auswertung der Anbieterseiten wurde zuletzt am 22. September 2026 vorgenommen und wird vierteljährlich wiederholt.
Welche Anbieter in Hamburg überhaupt zur Auswahl stehen, ordnet Vermietungsdienstleister in Hamburg im Überblick ein. Was die einzelnen Modelle kosten, steht in Was kostet die Vermietung bei Hamburger Anbietern.
Sie können die Vermietung auch vollständig abgeben: Letura übernimmt den Ablauf von der Aufnahme bis zum unterschriftsreifen Mietvertrag und rechnet erst ab, wenn vermietet ist, Vermietung starten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.
Häufige Fragen
Welche Fragen sollte man einem Vermietungsanbieter stellen?
Acht Fragen trennen belastbare Angebote von austauschbaren: Wie hoch ist die Vergütung und wann wird sie fällig? Wie wird die Mietpreisempfehlung belegt? Was passiert mit Bewerbung Nummer 300? Nach welchen Kriterien wird verglichen? Welche Daten werden wann erhoben und wann gelöscht? Wie sind Besichtigungen organisiert? Wer entscheidet über den Mieter? Was kommt am Ende an Unterlagen zurück? Die meisten dieser Fragen beantwortet keine Anbieterwebsite, sie gehören ins Gespräch.
Warum stehen diese Antworten nicht auf den Websites?
Weil die Leistungskataloge beschreiben, was getan wird, nicht wie. Von zehn geprüften Hamburger Anbieterseiten nennen vier eine Vergütung, zwei beschreiben einen laufend einsehbaren Stand und keine einzige sagt, wer am Ende über den Mieter entscheidet. Das ist branchenüblich und kein Vorwurf, verlagert die Prüfung aber vollständig in das Erstgespräch.
Woran erkenne ich eine gute Antwort?
An Konkretheit. Wer sagt, jede Bewerbung werde geprüft, sollte die Kriterien benennen können. Wer erfolgsbasiert sagt, sollte das auslösende Ereignis nennen. Wer Transparenz sagt, sollte zeigen, wo Sie den Stand sehen. Ausweichende Antworten auf diese drei Punkte sind aussagekräftiger als jede Referenzliste.
Sollte ich mehrere Angebote einholen?
Ja, mindestens zwei, und zwar mit denselben acht Fragen. Weil die Leistungsbeschreibungen sich stark ähneln, entsteht Vergleichbarkeit erst durch gleiche Fragen. Schreiben Sie die Antworten mit, sie unterscheiden sich stärker als die Exposés.
Was gehört unbedingt schriftlich in den Vertrag?
Die Höhe der Vergütung, das Ereignis, das sie auslöst, die Regelung für den Fall der Nichtvermietung, etwaige Auslagen für Fotos, Exposé und Inserate sowie die Vereinbarung, dass die Entscheidung über den Mieter bei Ihnen liegt. Mündliche Zusagen zu diesen Punkten helfen später nicht.
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