Wenn der Mieter nach der Zusage abspringt
Veröffentlicht am 25. September 2026 · Aktualisiert am 25. September 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Wenn ein Mietinteressent nach der Zusage abspringt, hilft nur eines: der zweite Kandidat, den Sie vorher nicht abgesagt haben. Der Absprung kommt häufiger vor, als die meisten Eigentümer erwarten. Nach unserer Erfahrung trifft es bei unvollständiger Vorabinformation bis etwa jeden Fünften, bei vollständiger Vorabklärung etwa jeden Zehnten oder weniger. Beide Zahlen zeigen dasselbe: Der Absprung ist kein Zufall, sondern die Folge davon, was vor der Zusage besprochen wurde und was nicht.
Warum springt jemand ab, der gerade zugesagt hat?
Weil die Zusage der erste Moment ist, in dem wirklich nachgedacht wird. Bis dahin ging es darum, überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Erst danach lesen Bewerber den Vertrag genau, rechnen die Finanzierung noch einmal durch und fragen sich, ob die Wohnung zu den nächsten Jahren passt. Vier Gründe tauchen dabei immer wieder auf.
Vertragsbedingungen, die vorher nicht besprochen wurden. Eine Indexmiete, eine Mindestmietdauer, ein Kündigungsausschluss, Fristen. Nichts davon ist unüblich, aber alles davon überrascht, wenn es zum ersten Mal im Entwurf auftaucht.
Geänderte Lebensumstände. Ein Arbeitsvertrag, der doch nicht kommt, eine Trennung, ein Angebot in einer anderen Stadt. Darauf haben Sie keinen Einfluss.
Die Finanzierung wird noch einmal gerechnet. Wer sich bei der Bewerbung gestreckt hat, merkt es spätestens beim Blick auf Kaution, Umzug und Kaufpreis einer Küche.
Eine andere Wohnung sagt zu. Fast alle Interessenten bewerben sich parallel. Eine Zusage von Ihnen hebt diese Parallelbewerbungen nicht auf.
Nur der erste Grund liegt in Ihrer Hand, und er ist zugleich der häufigste. Genau dort setzt die Gegenmaßnahme an.
Wie senkt man die Quote auf zehn Prozent?
Indem alles, was im Vertrag stehen wird, vor der mündlichen Zusage besprochen wird. Das ist die ganze Maßnahme, und sie erklärt die Differenz zwischen den beiden Quoten. Wer erst nach der Zusage erfährt, dass eine Mindestmietdauer vereinbart werden soll, denkt erst dann darüber nach, ob er das will.
Praktisch heißt das bei uns: Vertrag und Anlagen gehen vor dem Unterzeichnungstermin per E-Mail an die künftigen Mieter, mit einer kurzen Erklärung, welche Anlage was regelt. In derselben Nachricht stehen die noch fehlenden Angaben und zwei konkrete Terminvorschläge für die Unterzeichnung im Büro. Gelesen und nachgefragt wird auf diesem Weg vor dem Termin, nicht hinterher.
Drei Punkte gehören dabei ausdrücklich ins Gespräch, weil sie die häufigsten Rückzieher auslösen:
- Indexmiete. Nach § 557b BGB folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex und muss dabei jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist ausgeschlossen. Wer das erklärt bekommt, empfindet es selten als Nachteil. Wer es im Entwurf entdeckt, oft schon.
- Staffelmiete und Kündigungsausschluss. Bei einer Staffelmiete nach § 557a BGB darf das Kündigungsrecht des Mieters für höchstens vier Jahre ausgeschlossen werden. Das ist eine erhebliche Bindung und gehört offen auf den Tisch, nicht ins Kleingedruckte.
- Die Auskunft zur Miethöhe. Liegt die Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete und stützt sie sich auf eine Ausnahme, muss der Mieter darüber nach § 556g Absatz 1a BGB unaufgefordert informiert werden, bevor er seine Vertragserklärung abgibt. Diese Pflicht erfüllt man ohnehin. Sie gleich mit dem Entwurf zu erfüllen, nimmt zusätzlich eine Überraschung aus dem Termin.
Wie lang darf die Lücke zwischen Zusage und Unterschrift sein?
So kurz wie es organisatorisch geht. Unser Ziel liegt bei zwei bis drei Tagen nach der Zusage, möglichst in derselben Woche und in jedem Fall unter einer Woche. Ein typischer Ablauf: Zusage am Mittwoch, Unterzeichnung am Freitag. Das ist kein Tempo um des Tempos willen, sondern eine Risikofrage, denn in dieser Lücke ist noch alles offen.
Was in dieser Zeit passieren kann, ist überschaubar und trotzdem folgenreich: Der Kandidat bekommt doch die andere Wohnung, der Arbeitsvertrag platzt, die Familiensituation ändert sich, oder jemand meldet sich einfach nicht mehr. Je länger die Lücke, desto mehr Gelegenheiten für jeden dieser Fälle.
Ob eine mündliche Zusage bereits bindet, ist dabei die falsche Frage, auch wenn sie naheliegt. Ein Mietvertrag kann grundsätzlich ohne Schriftform zustande kommen; § 550 BGB bestimmt lediglich, dass ein nicht schriftlich geschlossener Vertrag mit längerer Laufzeit als ein Jahr für unbestimmte Zeit gilt und frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung gekündigt werden kann. Ob im Einzelfall schon eine Bindung entstanden ist, hängt davon ab, worüber sich beide Seiten geeinigt haben. Das ist eine Rechtsfrage, und sie taugt nicht als Plan. Planen Sie stattdessen so, dass Sie sie nicht stellen müssen.
Aus der Praxis: immer ein zweiter Kandidat
Die wirksamste Vorkehrung ist keine Klausel, sondern eine Gewohnheit. Bei uns laufen alle Interessenten weiter, bis der Vertrag unterschrieben ist. Niemand bekommt vorher eine endgültige Absage, das Inserat bleibt aktiv, und der zweite Kandidat weiß, dass er zweiter ist.
Das ist kein Misstrauen gegenüber dem Ersten, sondern Vorbereitung. Wer nur einen Kandidaten hat und eine Absage bekommt, beginnt nicht bei null, sondern schlechter: Das Inserat ist offline, die übrigen Interessenten haben sich in der Zwischenzeit orientiert, der Stapel ist kalt. Wer einen zweiten hat, ruft an und ist in drei Tagen durch.
Wie teuer der Unterschied ist, zeigt ein Fall aus der eigenen Erfahrung. Der Interessent sagte zu, die Wohnung war innerlich abgehakt, der Vertrag wurde gebaut. Dann ein Termin, der nicht passte, einer, der verschoben wurde, und nach elf Tagen die Absage, zwei Tage vor der Unterzeichnung. Unangenehm war nicht die Absage, sondern dass in diesen elf Tagen nichts anderes lief.
Seitdem gilt der Satz, der das ganze Kapitel zusammenfasst: Zugesagt ist zugesagt, vermietet ist vermietet. Erst die Unterschrift beendet die Vermarktung.
Was sagen Sie dem zweiten Kandidaten?
Die Wahrheit, und zwar von Anfang an. Ein Satz genügt: Die Entscheidung ist gefallen, Sie stehen an zweiter Stelle, und wir melden uns, sobald der Vertrag unterschrieben ist oder falls sich etwas ändert. Das ist fair, es kostet nichts, und es hält die Tür offen.
Der Nebeneffekt ist praktisch. Wer weiß, dass er zweiter ist, wird eine spätere Anfrage nicht als Notlösung empfinden. Wer eine endgültige Absage bekommen hat und drei Wochen später erneut angerufen wird, schon.
Umgekehrt gehört zur Fairness, dass die Absagen kommen, sobald der Vertrag steht. Ein Verfahren, in dem Absagen im Sande verlaufen, ist nicht offen gehalten, sondern unaufgeräumt, und die Daten der Bewerber liegen länger bei Ihnen als nötig.
Was kostet ein Absprung tatsächlich?
Nicht eine Woche, sondern den Wiederanlauf der gesamten Vermarktung. Inserat neu schalten, Anfragen erneut beantworten, Termine neu koordinieren, Unterlagen erneut prüfen. Dazu die Tage, in denen die Wohnung zwischen Zusage und Absage stillstand, weil sie innerlich längst vergeben war. Realistisch sind zwei bis vier zusätzliche Wochen bis zur nächsten Unterschrift, wenn kein zweiter Kandidat bereitsteht.
Gerechnet wird das über die Leerstandsseite: Jeder zusätzliche Monat kostet die volle Nettokaltmiete plus die Betriebskosten, die in dieser Zeit niemand trägt. Wie sich dieser Posten zusammensetzt, steht in Was ein Monat Leerstand wirklich kostet.
Deshalb ist der Aufwand für die Vorabklärung an der richtigen Stelle investiert. Eine E-Mail mit Entwurf und Erklärung kostet zwanzig Minuten. Ein Absprung kostet zwei bis vier Wochen.
Quellen
- § 550 BGB, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__550.html, Stand September 2026
- § 556g BGB, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556g.html, Stand September 2026
- § 557a BGB, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__557a.html, Stand September 2026
- § 557b BGB, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__557b.html, Stand September 2026
Zuletzt gegen die amtlichen Fassungen geprüft am 25. September 2026.
Wo Zusage und Unterschrift im Gesamtablauf liegen, ordnet Wohnung vermieten in Hamburg: der Ablauf ein. Woran sich vorher erkennen lässt, wer wirklich bleiben will, behandelt Der passendste Mieter, nicht der beste.
Damit zwischen Zusage und Unterschrift nichts liegen bleibt: Letura hält alle Interessenten bis zur Unterzeichnung im Verfahren, Vermietung starten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.
Häufige Fragen
Was tun, wenn ein Mieter nach der Zusage abspringt?
Den zweiten Kandidaten anrufen, den Sie vorher nicht abgesagt haben. Wer nur einen Kandidaten hatte, beginnt von vorn: Das Inserat ist offline, die übrigen Interessenten haben sich orientiert, der Stapel ist kalt. Deshalb laufen bei uns alle Bewerbungen weiter, bis der Vertrag unterschrieben ist.
Wie oft kommt das vor?
Häufiger, als die meisten annehmen. Nach unserer Erfahrung springt bei unvollständiger Vorabinformation bis etwa jeder Fünfte nach der Zusage noch ab. Wird dagegen alles vorher besprochen, was später im Vertrag steht, liegt die Quote bei etwa zehn Prozent oder darunter.
Was sind die häufigsten Gründe?
Erst nach der Zusage denken Bewerber genau über Vertrag und Wohnung nach, etwa über Indexmiete, Mindestmietdauer oder Fristen. Dazu kommen geänderte Lebensumstände, eine noch einmal durchgerechnete Finanzierung und die Zusage einer anderen Wohnung, auf die man sich parallel beworben hatte.
Ist eine mündliche Zusage schon bindend?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Ein Mietvertrag kann grundsätzlich auch ohne Schriftform zustande kommen; § 550 BGB regelt nur, dass ein nicht schriftlich geschlossener Vertrag mit längerer Laufzeit als unbefristet gilt. Ob im Einzelfall bereits eine Bindung entstanden ist, ist eine Rechtsfrage und gehört anwaltlich geprüft.
Wie lang darf die Lücke zwischen Zusage und Unterschrift sein?
So kurz wie möglich. Unser Ziel sind zwei bis drei Tage nach der Zusage, möglichst in derselben Woche und in jedem Fall unter einer Woche. Beispiel: Zusage am Mittwoch, Unterzeichnung am Freitag. Jeder zusätzliche Tag ist ein Tag, an dem noch alles offen ist.
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