Vermieter Aufgaben nach der Zusage bis zum Einzug
Veröffentlicht am 1. November 2026 · Aktualisiert am 1. November 2026 · 6 Minuten Lesezeit

Nach der Zusage bleiben bis zum Einzug fünf Aufgaben: Unterschrift terminieren, Vertrag und Anlagen vorbereiten, Kaution und Kontoverbindung klären, die übrigen Bewerber informieren und die Übergabe vorbereiten. Nach dem Einzug folgt als Pflicht die Wohnungsgeberbestätigung. Entscheidend ist die Reihenfolge: Solange nichts unterschrieben ist, steht nichts fest.
Welche Schritte liegen zwischen Zusage und Einzug?
Fünf Schritte, die sich zeitlich so ordnen lassen: Unterschrift terminieren, Vertrag vorbereiten, Unterschrift und Übergabetermin, Absagen an die übrigen Bewerber, Übergabe und Einzug. Danach kommt die Bestätigung für das Einwohnermeldeamt. Die Tabelle zeigt, wann welcher Schritt dran ist.
| Zeitpunkt | Aufgabe | Wer ist beteiligt |
|---|---|---|
| Tag der Zusage | Unterschriftstermin vereinbaren, Zweitplatzierten im Verfahren halten | Eigentümer oder Vermietung, Mieter |
| Bis zum Termin | Vertrag, Anlagen und Übergabeprotokoll vorbereiten, eigene Unterschrift vorab leisten | Eigentümer oder Vermietung |
| Unterschrift | Vertrag unterschreiben, Kontoverbindung klären, Übergabetermin festlegen | Mieter und Vermieter |
| Nach der Unterschrift | Absagen an die übrigen Bewerber, Inserat offline nehmen | Eigentümer oder Vermietung |
| Erster Miettag | Übergabe mit Protokoll, Schlüssel, Zählerstände | Mieter und Vermieter |
| Nach dem Einzug | Wohnungsgeberbestätigung ausstellen | Vermieter |
Wie schnell muss nach der Zusage unterschrieben werden?
Bei uns ist das Ziel ein Abstand von zwei bis drei Tagen, die Unterschrift also noch in der Woche der Zusage und spätestens nach sieben Tagen. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Zusage am Mittwoch, Unterschrift am Freitag. Je länger die Lücke, desto mehr Zeit bleibt dem Bewerber, die Zahlen noch einmal durchzurechnen oder eine andere Wohnung zu prüfen. Wie sich ein Absprung vorher vermeiden lässt, beschreibt Mieter springt nach der Zusage ab.
Schieben Sie die Zusage deshalb nicht, bis der Vertrag fertig ist. Sagen Sie zu, nennen Sie den Termin und legen Sie die Unterschrift zeitlich eng dahinter.
Was gehört in den Unterschriftstermin?
Nur das, was unterschrieben werden soll. Beim Termin liegen bei uns ausschließlich die zu unterschreibenden Dokumente vor dem Mieter, von unserer Seite vorab in beiden Ausfertigungen unterschrieben. Was nur informativ beiliegt, etwa Hausordnung oder Hinweise zur Mülltrennung, liegt daneben, mit dem ausdrücklichen Satz, dass es zum Mitnehmen ist. So ist für niemanden unklar, was bindend ist.
Zwei Dinge gehören zum Termin dazu: die Kontoverbindung für die Kaution und die Mietzahlung und der Übergabetermin. Üblich ist der Nachmittag des ersten Miettags. Eine Übergabe direkt im Anschluss an die Unterschrift ist möglich, wir sagen sie aber erst fest zu, wenn alles unterschrieben ist.
Was gilt für die Kaution?
Die Sicherheit darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete betragen, ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten, so § 551 Absatz 1 BGB. Ist eine Geldsumme zu leisten, darf der Mieter nach Absatz 2 in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zahlen: Die erste Rate wird mit dem Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren folgen mit den nächsten Mietzahlungen. Anlegen müssen Sie die Summe nach Absatz 3 getrennt von Ihrem Vermögen.
Welche Form der Sicherheit Sie vereinbaren und wie das Kautionskonto geführt wird, behandelt Mietkaution und Kautionskonto: Regeln für Vermieter.
Wann bekommen die anderen Bewerber ihre Absage?
Nach der Unterschrift. Bis dahin bleibt das Inserat aktiv, niemand erhält eine endgültige Absage, und der Zweitplatzierte erfährt offen, dass er an zweiter Stelle steht und wir uns melden, sobald unterschrieben ist oder sich etwas ändert. Erst wenn der Vertrag steht, gehen die Absagen an alle übrigen auf einmal hinaus. Wer danach keine bekommen hat, wurde übersehen.
Dahinter steht eine einfache Überlegung: Bis zur Unterschrift kann sich noch alles ändern. Wer zu früh absagt, hat im Fall eines Absprungs keine Alternative mehr. Wie eine gute Absage klingt, steht in Absage an Mietinteressenten.
Aus der Praxis: Bestätigungen und kleine Services
Wer sich in einem Verfahren auf die Zusage verlässt, will wissen, wo er steht. Bei uns bekommen Interessenten deshalb zu jedem Schritt eine Bestätigung per Mail: wenn sie einen Besichtigungstermin buchen, wenn wir einen Termin ändern und wenn Selbstauskunft und Unterlagen eingegangen sind. Das spart Rückfragen und zeigt dem Bewerber, dass sein Vorgang bearbeitet wird.
Nach dem Erstbezug bieten wir Mietern außerdem an, kleine Dinge über den Handwerker des Hauses zu erledigen, etwa die Montage von Gardinenstangen. Auf Wunsch empfehlen wir ein Leuchtengeschäft und den Hauselektriker. Das ist kein Pflichtteil der Vermietung, aber es macht den Einzug leichter, und ein Mieter, der gut ankommt, bleibt eher.
Was gilt nach dem Einzug in Hamburg?
Nach dem Einzug muss der Vermieter dem Mieter den Einzug bestätigen. Nach § 19 Absatz 1 BMG hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde elektronisch innerhalb der Frist aus § 17 Absatz 1 BMG zu bestätigen. Die Frist beträgt zwei Wochen nach dem Einzug. Inhalt der Bestätigung sind nach Absatz 3 unter anderem der Wohnungsgeber, der Tag des Einzugs, die Wohnung und die meldepflichtigen Personen. Ausführlicher steht das in Wohnungsgeberbestätigung.
Zur Übergabe selbst gehört ein Protokoll mit Zustand, Zählerständen und Schlüsseln; die Einzelheiten stehen in Wohnungsübergabe und Übergabeprotokoll.
Wer kann diese Schritte für mich übernehmen?
Bei Letura laufen alle Schritte nach der Zusage über uns, von der Terminabsprache über Vertrag und Übergabe bis zum Absageversand. Sie unterschreiben den Vertrag, mehr müssen Sie nicht tun; das Gespräch beginnt mit Vermietung starten. Wenn Sie die Schritte selbst gehen wollen, beschreibt Wohnung privat vermieten, welche Aufgaben bei Ihnen liegen.
Quellen
- § 19 Bundesmeldegesetz, Mitwirkung des Wohnungsgebers, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html, Stand November 2026
- § 17 Bundesmeldegesetz, Anmeldung, Abmeldung, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html, Stand November 2026
- § 551 Bürgerliches Gesetzbuch, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html, Stand November 2026
Zuletzt gegen die amtlichen Fassungen geprüft am 1. November 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.
Häufige Fragen
Ich habe mich für einen Mieter entschieden. Was muss bis zum Einzug noch passieren?
Vier Dinge in dieser Reihenfolge: den Unterschriftstermin nach der Zusage fest vereinbaren, den Vertrag samt Anlagen vorbereiten, bei der Unterschrift Übergabe und Kaution klären und nach dem Einzug die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Die übrigen Bewerber erfahren das Ergebnis erst nach der Unterschrift.
Wie schnell sollte nach der Zusage der Mietvertrag unterschrieben werden?
Aus unserer Erfahrung genügen zwei bis drei Tage Abstand. Die Unterschrift sollte noch in der Woche der Zusage stattfinden und nie später als sieben Tage danach. Je kürzer die Lücke, desto weniger Zeit bleibt für Zweifel oder eine andere Wohnung.
Wann stelle ich die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Nach dem Einzug, denn sie bestätigt den Einzug. Das Bundesmeldegesetz verlangt sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, ausstellen darf sie ausschließlich der Wohnungsgeber oder jemand, den er damit beauftragt hat.
Wann bekommen die anderen Bewerber ihre Absage?
Erst nach der Unterschrift. Bis dahin kann der Erstplatzierte noch abspringen, deshalb bleibt der Zweitplatzierte im Verfahren und weiß, dass er an zweiter Stelle steht. Mit der Unterschrift wird die Entscheidung endgültig, und alle erfahren es gleichzeitig.
Wie hoch darf die Kaution sein und wann ist sie fällig?
Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskostenpauschale oder Vorauszahlung. Der Mieter darf in drei gleichen Monatsraten zahlen: die erste zum Mietbeginn, die beiden weiteren mit den ersten Mietzahlungen danach.
Weiterlesen
- Wenn der Mieter nach der Zusage abspringtWarum Mietinteressenten nach der Zusage noch abspringen, wie sich das auf etwa zehn Prozent senken lässt und was Vermieter in der Zwischenzeit tun sollten.
- Wohnungsübergabe und ÜbergabeprotokollÜbergabeprotokoll für die Wohnung: was hineingehört, wie Sie Zählerstände und Mängel festhalten und warum ohne Protokoll keine Übergabe stattfinden sollte.