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Vermietung auslagern

Einzelne Wohnung in Hamburg vermieten lassen

Veröffentlicht am 22. September 2026 · Aktualisiert am 22. September 2026 · 8 Minuten Lesezeit

Freigestellte Aufnahme eines Altbaus an der Brahmsallee in Hamburg Harvestehude

Wenn Sie eine einzelne Wohnung in Hamburg vermieten lassen wollen, entscheiden drei Fragen, nicht der Umfang des Leistungskatalogs: Nimmt der Anbieter Einzelaufträge an, kennen Sie die Vergütung vor der Unterschrift, und behalten Sie die Entscheidung über den Mieter? Alle zehn Hamburger Anbieter, die wir geprüft haben, beschreiben Vermietungsleistungen für Eigentümer. Nur vier nennen einen Preis öffentlich, und zur Frage, wer über den Mieter entscheidet, äußert sich keiner. Das ist kein Mangel, sondern die Arbeitsteilung: Diese Punkte gehören ins Gespräch, und Sie sollten sie ansprechen.

Nimmt jeder Anbieter eine einzelne Wohnung an?

Die Anbieterlandschaft in Hamburg hat sich aus der Verwaltung heraus entwickelt. Mehrere Häuser vermieten in erster Linie die Wohnungen nach, die in ihren eigenen verwalteten Beständen frei werden. Gerstel nennt auf der eigenen Seite rund 1000 Wohnungen pro Jahr allein in der Vermietung, Schmidt und Bethge über 500 Vermietungen pro Jahr und rund 25.000 verwaltete Einheiten in der Metropolregion Hamburg. Das sind Zahlen aus dem Bestandsgeschäft.

Für Sie als privaten Eigentümer mit einer Wohnung heißt das nicht, dass man Sie ablehnt. Es heißt, dass Sie eine Frage stellen sollten, die im Verwaltungsgeschäft selten vorkommt: Wie läuft ein Einzelauftrag ab, wenn Sie das Haus nicht verwalten? Die Antwort zeigt, ob Vermietung dort ein eigenes Produkt ist oder ein Anhang.

Schmidt und Bethge nennt auf der eigenen Seite ausdrücklich Privateigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften als Kundengruppe. Wentzel Dr. führt eine eigene Seite zur Wohnungsvermietung in Hamburg mit einem Vor Ort Termin als erstem Schritt. Engel und Völkers beschreibt für Hamburg einen Ablauf von der Mietpreisanalyse bis zur Übergabe inklusive Protokoll. Grossmann und Berger bietet zwei benannte Pakete an, was Einzelaufträge nahelegt. Bei den übrigen fand sich auf den geprüften Seiten keine ausdrückliche Angabe zur Zielgruppe. Stand der Prüfung: 22. September 2026.

Offenlegung: Letura ist unser eigenes Angebot. Letura arbeitet für private Eigentümer mit einer einzelnen Wohnung ebenso wie für professionelle Eigentümer und steht in diesem Beitrag nach denselben Kriterien wie die anderen Anbieter.

Kennen Sie die Vergütung vor der Unterschrift?

Von den zehn geprüften Anbietern nennen vier eine Vergütung auf der eigenen Website. Die Reihenfolge ist alphabetisch.

Anbieter Vergütung laut eigener Website
Grossmann und Berger 1,5 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer im Komfort Paket, 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer im Premium Paket
Letura eine Nettokaltmiete, erfolgsbasiert, fällig erst wenn vermietet ist
moovin Immobilien Vergütung ab 1,0 Nettokaltmieten, erfolgsbasiert
Wentzel Dr. individuell besprochene Courtage, fällig nach Abschluss des Mietvertrags

Engel und Völkers, Gerstel, Groth und Schneider, Haferkamp, Schmidt und Bethge und Sparda Immobilien machen auf den geprüften Seiten keine öffentliche Preisangabe.

Zahlen müssen Sie in jedem Fall. Nach § 2 Absatz 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes darf ein Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung einer Mietwohnung kein Entgelt verlangen, es sei denn, er hat die Wohnung ausschließlich wegen dessen Auftrags beschafft. Wer als Eigentümer beauftragt, trägt die Courtage. Die vollständige Aufschlüsselung steht in Was kostet die Vermietung bei Hamburger Anbietern.

Welche Unterlagen brauchen Sie, bevor Sie beauftragen?

Der häufigste Grund für eine langsame Vermietung ist kein Anbieterproblem, sondern eine Mappe, die erst nach dem ersten Inserat vollständig wird. Diese Unterlagen sollten vorher da sein:

  • Grundriss und Wohnflächenberechnung. Die Fläche steht im Inserat und im Vertrag, sie muss stimmen.
  • Gültiger Energieausweis. Er muss vorliegen, bevor das Inserat erscheint, denn nach § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz gehören bestimmte Angaben aus dem Energieausweis bereits in die Immobilienanzeige. Ausstellung und Verwendung regelt § 80 desselben Gesetzes. Das frühere Gebäudeenergiegesetz wurde im Juli 2026 geändert und in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt.
  • Letzte Betriebskostenabrechnung. Grundlage für die Vorauszahlung. Welche Kosten überhaupt umlagefähig sind, richtet sich nach der Betriebskostenverordnung, auf die § 556 BGB verweist.
  • Teilungserklärung und Hausordnung bei Eigentumswohnungen.
  • Angaben zu Vormiete und Modernisierungen der letzten drei Jahre. Sie entscheiden darüber, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse greift, und müssen dem Mieter nach § 556g Absatz 1a BGB unaufgefordert vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.

Nach dem Einzug kommt eine Pflicht dazu, die viele private Vermieter übersehen: die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz. Ohne sie kann sich Ihr Mieter beim Hamburger Kundenzentrum nicht anmelden. Klären Sie, ob Ihr Anbieter sie ausstellt.

Was in Hamburg beim Mietpreis zu beachten ist

Die Hamburgische Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt seit dem 1. Januar 2026 für das gesamte Stadtgebiet und ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Die Miete bei Neuvermietung darf nach § 556d BGB höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Maßstab ist der Hamburger Mietenspiegel 2025, herausgegeben von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Er ist ein qualifizierter Mietenspiegel und wird im Zwei Jahres Rhythmus erstellt. Für Hamburg gibt es dazu einen Rechner und eine Karte, mit denen sich die Spanne für eine konkrete Wohnung eingrenzen lässt.

Für Sie heißt das: Lassen Sie sich die Mietpreisempfehlung Ihres Anbieters mit dem Mietenspiegel belegen, nicht mit einem Gefühl für die Lage. Eine zu hoch angesetzte Miete kostet Wochen, eine zu niedrig angesetzte kostet über die gesamte Mietdauer. Mehr dazu in Mietpreis festlegen mit dem Hamburger Mietenspiegel.

Aus der Praxis: was eine einzelne Wohnung wirklich auslöst

Bei einer einfachen Zweizimmerwohnung im Hamburger Bestand gehen regelmäßig über 500 Anfragen ein. Rund 20 Personen kommen zur Besichtigung, neun reichen eine vollständige Bewerbung ein, einer zieht ein. Im gehobenen Segment sind es deutlich weniger Anfragen, dafür ernsthaftere.

Diese 500 Anfragen sind der eigentliche Grund, warum private Eigentümer die Vermietung abgeben. Sie kommen nicht verteilt, sondern gebündelt in den ersten 48 Stunden nach Erscheinen des Inserats. Wer sie selbst beantwortet, Termine koordiniert, Unterlagen einsammelt und neun vollständige Bewerbungen vergleicht, investiert mehrere Arbeitstage, überwiegend abends.

Dazu ein Punkt, der sich in den letzten Jahren verschoben hat: Die Vorauswahl über das Anschreiben trägt nicht mehr. Interessenten verfassen es zunehmend mit Textgeneratoren, ein flüssiger Text sagt deshalb wenig über die Person. Was zählt, sind vollständige Unterlagen, die Bonitätsprüfung und das Gespräch bei der Besichtigung.

Besichtigungen laufen in unserer Praxis in kleinen Gruppen von vier bis sieben Personen, mit persönlichem Gespräch und systematisch erfasster Anwesenheit. Vom Auftrag bis zum unterschriftsreifen Vertrag vergehen 7 bis 15 Tage, im Schnitt etwa 12.

Was Sie vor der Unterschrift klären sollten

  1. Nimmt der Anbieter einen Einzelauftrag an, wenn er das Haus nicht verwaltet?
  2. Wie hoch ist die Vergütung, und wann genau wird sie fällig? Erfolgsbasiert kann den Vertragsschluss, den Einzug oder die erste Mietzahlung meinen.
  3. Werden alle Bewerbungen ausgewertet oder nur bis zur ersten passenden?
  4. Wer entscheidet über den Mieter? Sinnvoll ist eine Auswahl gemeinsam mit Ihnen.
  5. Wie werden Besichtigungen organisiert? Kleine Gruppen mit Gespräch oder Massentermin.
  6. Wie wird die Mietpreisempfehlung belegt? Mit dem Mietenspiegel oder ohne.
  7. Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus, und wer wickelt die Kaution ab? Für die Kaution gilt § 551 BGB: höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten, getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen.
  8. Wann und wie werden die Daten abgelehnter Bewerber gelöscht?

Die ausführliche Fassung dieser Liste steht in Anbieter vergleichen. Ob sich das Abgeben für Sie überhaupt rechnet, klärt Vermietung auslagern.

Quellen

Die Anbieterangaben wurden zuletzt am 22. September 2026 geprüft und werden vierteljährlich erneut gegengelesen.

Sie können die Vermietung auch vollständig abgeben: Letura übernimmt den Ablauf von der Aufnahme bis zum unterschriftsreifen Mietvertrag und rechnet erst ab, wenn vermietet ist, Vermietung starten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.

Häufige Fragen

Welcher Anbieter passt für eine einzelne Wohnung?

Für eine einzelne Wohnung zählen drei Dinge: ob der Anbieter Einzelaufträge überhaupt annimmt, ob Sie die Vergütung vor der Unterschrift kennen und ob Sie die Entscheidung über den Mieter behalten. Alle zehn geprüften Hamburger Anbieter beschreiben Vermietungsleistungen für Eigentümer, aber nur vier nennen eine Vergütung öffentlich. Bei den übrigen klären Sie den Preis im Gespräch, bevor Sie beauftragen.

Lohnt sich ein Dienstleister bei nur einer Wohnung?

Meist ja, wenn Sie selten vermieten. Bei einer einfachen Zweizimmerwohnung im Hamburger Bestand gehen regelmäßig über 500 Anfragen ein. Diese Menge kostet mehrere Arbeitstage, dazu kommen Abendtermine. Zwei zusätzliche Monate Leerstand kosten mehr als jede der öffentlich genannten Courtagen.

Welche Unterlagen brauche ich, bevor ich beauftrage?

Grundriss und Wohnflächenberechnung, einen gültigen Energieausweis, die letzte Betriebskostenabrechnung, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung und Hausordnung sowie Angaben zu Vormiete und Modernisierungen der letzten drei Jahre. Der Energieausweis muss vorliegen, bevor das Inserat erscheint, weil die Pflichtangaben aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz schon in der Anzeige stehen müssen.

Behalte ich die Entscheidung über den Mieter?

Ja, wenn Sie es vereinbaren. Ein Dienstleister sollte die Auswahl vorbereiten, indem er alle Bewerbungen vollständig auswertet und vergleichbar macht. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit ihm. Im Standardvertrag steht das selten, deshalb gehört es vor Auftragserteilung geklärt.

Was passiert mit den Daten der abgelehnten Bewerber?

Sie sind zu löschen, sobald sie für die Auswahlentscheidung nicht mehr gebraucht werden. Weil abgelehnte Bewerber nach § 21 AGG Ansprüche geltend machen können, nennt die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz als Regel eine Löschung spätestens nach sechs Monaten. Schwarze Listen sind unzulässig. Fragen Sie Ihren Anbieter, wie er die Löschung organisiert, verantwortlich sind Sie.