Probezeit und Mietvertrag: Mieter in der Probezeit
Veröffentlicht am 2. November 2026 · Aktualisiert am 2. November 2026 · 5 Minuten Lesezeit

An jemanden in der Probezeit dürfen Sie vermieten, und viele Vermieter tun es. Die Probezeit ist kein Ausschlussgrund, sondern ein Umstand, der bei der Bonität eher negativ ins Gewicht fällt und deshalb durch das übrige Bild ausgeglichen werden sollte: eine tragbare Miete im Verhältnis zum Einkommen, weitere Absicherung oder einen zweiten Mieter, der nicht in der Probezeit steht. Dieser Beitrag zeigt, was rechtlich dahintersteckt, was Sie fragen dürfen und wie wir mit solchen Bewerbungen umgehen.
Ist die Probezeit ein Grund, eine Bewerbung abzulehnen?
Nein, ein Grund zur Ablehnung ist sie nicht, wohl aber ein Grund, genauer hinzusehen. Eine Probezeit macht die Einkommensquelle weniger sicher, weil der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit leichter beenden kann. Für sich allein sagt sie aber wenig. Es kommt darauf an, ob das übrige Bild trägt.
Passt die Miete gut zum Einkommen und kommt weitere Absicherung hinzu, spricht die Probezeit allein nicht gegen den Bewerber. Umgekehrt löst ein unbefristeter Vertrag das Problem nicht, wenn die Miete kaum zu tragen ist.
Was bedeutet die Probezeit rechtlich für das Einkommen?
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann ein Arbeitsverhältnis nach § 622 Absatz 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Den allgemeinen Kündigungsschutz kennt § 1 Absatz 1 des Kündigungsschutzgesetzes erst für Arbeitsverhältnisse, die ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden haben.
Das erklärt, warum das Einkommen in dieser Zeit als weniger sicher gilt. Ein Urteil über den einzelnen Bewerber ist es nicht: Wie weit die Miete trägt, zeigt erst das Gesamtbild.
Was darf ich zur Probezeit fragen?
Erfragen dürfen Sie, welchen Beruf der Bewerber hat und wer sein Arbeitgeber ist, nicht aber, wie lange er dort schon arbeitet. Die Datenschutzkonferenz begründet das in ihrer Orientierungshilfe, Abschnitt B Nummer 7, damit, dass eine lange Beschäftigung in einer mobilen Gesellschaft nichts über den Fortbestand der Stelle verrät. Solche Fragen nennt sie unzulässig.
Als regelmäßig erforderlich gilt nach Nummer 8 dagegen die Frage nach dem Nettoeinkommen und nach dem Betrag, der monatlich für die Miete übrig bleibt. Die Probezeit müssen Sie also nicht erfragen, und sollen es nicht. Was sich aus den zulässig angeforderten Nachweisen ohnehin ergibt, dürfen Sie lesen. Wann Sie welche Angaben einholen, zeigt Selbstauskunft des Mieters: welche Fragen zulässig sind.
Woran erkenne ich, ob das Gesamtbild trägt?
Sie schauen auf vier Dinge, und die Probezeit ist nur eines davon.
| Merkmal | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Mietbelastung | Anteil der Warmmiete am Nettohaushaltseinkommen |
| Weitere Absicherung | Vermögen, Rücklagen, Nachweise über regelmäßige Zahlungen |
| Bonitätsauskunft | Freiwillig oder auf Verlangen vom Bewerber selbst beschafft |
| Zweiter Mieter | Mitmieter, der nicht in der Probezeit steht |
Am meisten Gewicht hat die Mietbelastung. Wie Sie sie rechnen und einordnen, beschreibt Mietbelastung: wie viel Miete zum Einkommen passt, die Einordnung des ganzen Bildes Bonitätsprüfung beim Mieter.
Aus der Praxis: Probezeit ist kein automatisches Nein
Bei uns ist die Probezeit kein automatisches Nein. Sie wirkt sich bei der Bonität eher negativ aus, entscheidend ist aber das Gesamtbild: weitere Absicherung, eine gute Bonität, Vermögen oder ein zweiter Mieter, der nicht in der Probezeit ist. Fehlt dieses Gegengewicht, wird es schwieriger.
Als Maß dient uns die Mietbelastung, also der Anteil der Warmmiete am Nettohaushaltseinkommen. Wo wir die Grenzen ziehen, steht im Beitrag zur Mietbelastung. Das Einkommen erfragen wir erst, wenn jemand die Wohnung mieten will.
Welche Absicherung ist erlaubt?
Zulässig ist eine Mietkaution. Ihre Obergrenze liegt nach § 551 Absatz 1 BGB bei drei Monatsmieten, gerechnet ohne die Nebenkostenvorauszahlung. Mehr ist auch bei einem Mieter in der Probezeit nicht erlaubt, die Grenze gilt für alle.
Mehr Sicherheit entsteht deshalb weniger über eine höhere Kaution als über die Zusammensetzung des Vertrags. Ein Mitmieter, der nicht in der Probezeit steht, ist selbst Vertragspartner und bringt sein eigenes Einkommen mit. Wie das aussehen kann, zeigt Eltern im Mietvertrag: Mitmieter oder Bürgschaft.
Was gilt in Hamburg?
Für Hamburg gibt es keine eigene Regel zur Probezeit, es gelten Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsschutzgesetz und die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz. Praktisch zählt etwas anderes: In einer Stadt, in der auf viele Wohnungen zahlreiche Bewerbungen kommen, wird die Probezeit schnell zum bequemen Filter. Wie viele Bewerber eine Wohnung bekommt, zeigt Wie viele Bewerber bekommt eine Wohnung in Hamburg. Wer jede Bewerbung mit der Probezeit aussortiert, übersieht Bewerber, deren Miete rechnerisch gut trägt.
Wie kann Letura helfen?
Wir prüfen jede Bewerbung vollständig und legen Ihnen ein Gesamtbild vor, nicht nur einzelne Merkmale. Die Entscheidung treffen wir gemeinsam mit Ihnen. Welche Schritte bei einer privaten Vermietung bei Ihnen bleiben, zeigt Wohnung privat vermieten. Wer die Auswahl lieber übergibt, schreibt uns über Vermietung starten.
Quellen
- Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Abschnitt B Nummern 7 und 8, Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, https://www.datenschutzkonferenz-online.de, Stand Januar 2026
- § 622 Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html, Stand November 2026
- § 1 Kündigungsschutzgesetz, Sozial ungerechtfertigte Kündigungen, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html, Stand November 2026
- § 551 Bürgerliches Gesetzbuch, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html, Stand November 2026
Zuletzt gegen die amtlichen Fassungen geprüft am 2. November 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.
Häufige Fragen
Darf ich an jemanden in der Probezeit vermieten?
Ja, es gibt kein Gesetz, das das verbietet. Die Probezeit ist ein Punkt im Gesamtbild der Bonität, kein Ausschlussgrund. Entscheidend sind Einkommen im Verhältnis zur Miete, weitere Absicherung und die Frage, ob ein zweiter Mieter dabei ist, der nicht in der Probezeit steht.
Darf ich Bewerber fragen, wie lange sie schon bei ihrem Arbeitgeber sind?
Nein, diese Frage gilt als unzulässig. Die Datenschutzaufsichten halten die bisherige Beschäftigungsdauer für ungeeignet, um die Zahlungsfähigkeit einzuschätzen. Erlaubt ist die Frage, welchen Beruf der Bewerber hat und wer sein Arbeitgeber ist.
Wie schnell kann ein Arbeitgeber in der Probezeit kündigen?
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens sechs Monate, kann das Arbeitsverhältnis nach § 622 Absatz 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 1 Kündigungsschutzgesetz gibt es erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat.
Welche Sicherheit darf ich bei einem Mieter in der Probezeit verlangen?
Eine Mietkaution bis zu drei Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlung, so § 551 Absatz 1 BGB. Diese Obergrenze gilt auch bei einem Mieter in der Probezeit. Zusätzliche Sicherheit entsteht eher durch einen zweiten Mieter im Vertrag.
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