Bewerbungsmappe Wohnung: was Vermieter sehen sollten
Veröffentlicht am 1. November 2026 · Aktualisiert am 1. November 2026 · 4 Minuten Lesezeit

Eine vollständige Bewerbung für eine Mietwohnung besteht aus drei Teilen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten gehören: Kontaktdaten zur Besichtigung, die Selbstauskunft mit Angaben zu Haushalt und Einkommen, sobald jemand anmieten will, und Nachweise erst nach Ihrer Entscheidung. Der Beitrag ordnet die Unterlagen aus Sicht des Eigentümers, der sie prüfen muss, und zeigt, was in der Praxis meist fehlt.
Welche Unterlagen gehören in die Bewerbung?
Die Datenschutzkonferenz unterscheidet in ihrer Orientierungshilfe drei Zeitpunkte: den Besichtigungstermin, die Erklärung des Interessenten, die Wohnung anmieten zu wollen, und die Entscheidung des Vermieters für einen bestimmten Bewerber. Die Unterlagen folgen dieser Reihenfolge. Die Tabelle fasst zusammen, was der Musterfragebogen zu welchem Zeitpunkt vorsieht.
| Zeitpunkt | Angaben und Unterlagen |
|---|---|
| Besichtigungstermin | Name, mindestens ein Kontaktweg (Anschrift, Telefon oder E-Mail), bei Sozialwohnungen die Frage nach dem Wohnberechtigungsschein (§ 27 WoFG) |
| Anmietungsinteresse | Zahl der einziehenden Personen, Arbeitgeber und Beruf, Einkommensangabe, Haustiere (soweit zustimmungsbedürftig), Insolvenzverfahren, Räumungstitel in den letzten fünf Jahren |
| Nach Ihrer Entscheidung | Einkommensnachweis, Nachweis der Bonität, bei Mietzahlung durch eine Behörde ein Nachweis der Übernahme, Fragen zu erheblichen Zahlungsverzügen |
Die genauen Formulierungen und welche Fragen unzulässig sind, behandelt Selbstauskunft des Mieters: welche Fragen zulässig sind.
Was gehört zur Besichtigung?
Kontaktdaten und sonst nichts. Wer zunächst nur besichtigen will, muss nach der Orientierungshilfe in aller Regel keine Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen machen. Sie dürfen Name, Vorname und Anschrift erfragen und bei einer Besichtigung allein durch den Interessenten den Personalausweis vorzeigen lassen und das dokumentieren. Eine Kopie des Ausweises ist dagegen nicht erforderlich und damit unzulässig.
Welche Nachweise darf ich nach der Entscheidung anfordern?
Nachweise zum Einkommen und zur Bonität, jeweils so, dass sie nur das Nötige enthalten. Zum Einkommen nennt die Orientierungshilfe die Lohn- oder Gehaltsabrechnung, den Kontoauszug oder den Einkommensteuerbescheid in Kopie, mit geschwärzten nicht erforderlichen Angaben. Hinzu kommt die Bonitätsauskunft: Sie bestellt der Bewerber selbst und reicht sie Ihnen weiter. Die vollständige Datenauskunft nach Artikel 15 DSGVO gehört nicht in die Bewerbung, weil sie weit mehr enthält, als Sie brauchen.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung dürfen Sie nicht verlangen, wohl aber freiwillig annehmen; die Begründung steht in Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: verlangen oder nicht.
Aus der Praxis: was in Bewerbungen fehlt
In den Bewerbungen fehlen vor allem Unterlagen, auf die der Bewerber warten muss. Das ist typischerweise die Bonitätsauskunft, die oft nachgereicht wird. Was man schnell selbst hat, etwa Gehaltsnachweise, ist meist schon dabei. Aus Sicht des prüfenden Eigentümers heißt das: Ein Fehlen der Bonitätsauskunft ist in der Regel Zeitverzug und kein Hinweis auf ein Problem.
Zum Zeitpunkt halten wir uns an die Orientierungshilfe. Einkommensnachweise und Selbstauskunft fragen wir erst nach einer Besichtigung an, für den Bewerberpool genügen Kontaktdaten und Wünsche. In unserem digitalen Selbstauskunftsformular kann der Interessent außerdem freiwillig Unterlagen hochladen. Ob und wie viel er beilegt, ist seine Entscheidung; ein vollständiger Satz Unterlagen kann die Prüfung beschleunigen.
Wie gehen Sie mit unvollständigen Bewerbungen um?
Fragen Sie gezielt nach, mit einer klaren Frist, und erklären Sie, wofür Sie das Dokument brauchen. Wer Lücken hat, sollte Gelegenheit bekommen, sie zu erklären. Das gilt auch für die Fragen zu früheren Zahlungsverzügen: Die Orientierungshilfe empfiehlt, dem Bewerber Raum zu geben, Gründe vorzutragen, warum sich eine gleichartige Pflichtverletzung nicht wiederholt.
Lassen Sie sich Zeit nur dort, wo sie keine Entscheidung blockiert. Liegen mehrere vollständige Bewerbungen vor, vergleichen Sie diese nach festen Kriterien; wie das geht, beschreibt Mieter auswählen: Kriterien, die tragen.
Was gilt in Hamburg?
In Hamburg gehen auf eine gefragte Wohnung viele Bewerbungen ein, was den Druck erhöht, früh viel zu verlangen. Herausgeber der Orientierungshilfe ist die gemeinsame Konferenz der Datenschutzaufsichten, in der Hamburg als Land vertreten ist. Auch bei vielen Bewerbern sollte daher jede Datenerhebung zum passenden Zeitpunkt erfolgen und nicht vorgezogen werden.
Wer übernimmt die Prüfung der Bewerbungen?
Bei uns wertet ein intelligentes System jede eingehende Bewerbung vollständig aus, die Auswahl treffen wir gemeinsam mit Ihnen. Eine Mappe selbst zu sortieren, bleibt Ihnen erspart. Was bei privaten Eigentümern an Aufgaben bleibt, steht in Wohnung privat vermieten; den Auftrag geben Sie über Vermietung starten.
Quellen
- Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Abschnitte A bis C, Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, https://www.datenschutzkonferenz-online.de, Stand Januar 2026
- Anhang Musterfragebogen zur Orientierungshilfe, Version 2.0, Datenschutzkonferenz, https://www.datenschutzkonferenz-online.de, Stand Januar 2026
- § 27 Wohnraumförderungsgesetz, Wohnberechtigungsschein, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__27.html, Stand November 2026
Zuletzt gegen die amtlichen Fassungen geprüft am 1. November 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen gehören in eine Bewerbung für eine Mietwohnung?
Aus Sicht des Vermieters drei Gruppen: beim Besichtigungstermin nur Kontaktdaten, nach dem Entschluss zur Anmietung die Selbstauskunft mit Angaben zu Haushalt, Beruf und Einkommen, und erst nach der Entscheidung des Vermieters die Nachweise, etwa Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder eine selbst eingeholte Bonitätsauskunft. Unterlagen mit Schwärzungen sind zulässig.
Darf ich schon zur Besichtigung eine vollständige Mappe verlangen?
Nein. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz sind zum Besichtigungstermin in aller Regel nur Angaben zur Identifikation erforderlich, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht. Die Mappe gehört in die spätere Phase.
Darf ich eine Kopie des Personalausweises verlangen?
Nein. Sie dürfen den Ausweis bei der Besichtigung vorzeigen lassen und die Prüfung dokumentieren, eine Kopie halten die Datenschützer für nicht erforderlich und damit unzulässig.
Was mache ich mit einer unvollständigen Bewerbung?
Fragen Sie gezielt nach dem Fehlenden, mit einer klaren Frist, und geben Sie dem Bewerber Gelegenheit, Lücken zu erklären. Bonitätsauskünfte kommen oft später, weil sie bei der Auskunftei angefordert werden müssen. Das ist kein Warnzeichen, solange der Bewerber weiterhin erreichbar ist.
Weiterlesen
- Selbstauskunft für Vermieter: welche Fragen zulässig sindMieterselbstauskunft für Vermieter: welche Fragen die Orientierungshilfe zulässt, wann Sie welche Angabe erheben dürfen und wann die Daten zu löschen sind.
- Mieterauswahl: die Kriterien, die wirklich tragenMieter auswählen nach Kriterien statt Bauchgefühl: woran sich Zahlungsfähigkeit, Sorgfalt und Passung erkennen lassen und welche Signale überschätzt werden.