Miete anteilig berechnen bei Einzug zum 15.
Veröffentlicht am 3. November 2026 · Aktualisiert am 3. November 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Die erste Miete bei Einzug am 15. ergibt sich aus den Tagen ab Mietbeginn, gerechnet nach dem Weg, den der Mietvertrag festlegt. Eine gesetzliche Formel für den angebrochenen Monat haben wir in den geprüften Vorschriften nicht gefunden. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 556b Absatz 1 nur die Fälligkeit. Wer im Vertrag Betrag und Rechenweg benennt, vermeidet die Diskussion über Kleinbeträge gleich zu Beginn des Mietverhältnisses.
Wie berechne ich die erste Miete, wenn der Mieter am 15. einzieht?
Sie rechnen die Monatsmiete auf die Tage ab Mietbeginn um. Dafür gibt es zwei denkbare Wege: Sie teilen durch die Kalendertage des Monats, oder Sie setzen den Monat mit 30 Tagen an. Das Gesetz entscheidet nicht zwischen beiden, deshalb gilt, was die Parteien im Vertrag vereinbaren.
Ein Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen: Die Nettokaltmiete beträgt 1.200 Euro, der Mietbeginn ist der 15. Dezember. Bis zum Monatsende sind es 17 Tage.
| Rechenweg | Rechnung | Erste Miete |
|---|---|---|
| Kalendertage des Monats (31) | 1.200 geteilt durch 31, mal 17 | 658,06 Euro |
| Monat zu 30 Tagen | 1.200 geteilt durch 30, mal 17 | 680,00 Euro |
Der Unterschied beträgt 21,94 Euro. Der Betrag ist klein, der Streit darüber aber vermeidbar, wenn der Vertrag den Rechenweg nennt.
Sinnvoll ist, die Vorauszahlungen auf Betriebskosten und Heizkosten im Teilmonat auf demselben Weg zu rechnen, damit Miete und Nebenkosten zusammenpassen. Wie die Bestandteile der Miete heißen, zeigt Nettokaltmiete und Warmmiete: der Unterschied.
Wann ist die erste Miete fällig?
Die Miete ist nach § 556b Absatz 1 BGB zu Beginn fällig und muss spätestens am dritten Werktag des Zeitabschnitts gezahlt sein, nach dem sie bemessen wird. Wie diese Regel auf einen angebrochenen ersten Monat zu lesen ist, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Der Vertrag sollte den Termin der ersten Zahlung deshalb nennen.
Bei uns ist die Zahlung bis zum dritten Werktag der Maßstab, Nettomiete und Vorauszahlungen stehen im Vertrag als getrennte Beträge. Der erste Betrag lässt sich so ohne Rückfragen nachvollziehen.
Wann ist die erste Rate der Kaution fällig?
Zu Beginn des Mietverhältnisses. Ist die Kaution eine Geldsumme, darf der Mieter sie nach § 551 Absatz 2 BGB in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren werden mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Das betrifft den Teilmonat unmittelbar: Beginnt das Mietverhältnis am 15., ist die erste Kautionsrate zu diesem Termin fällig, nicht erst zum Monatsersten. Die Obergrenze und die Anlage der Kaution beschreibt Mietkaution: Regeln für Vermieter.
Was sollte der Mietvertrag zum Teilmonat festhalten?
Fünf Angaben machen den ersten Monat nachvollziehbar, und alle fünf gehören in den Vertrag oder in eine Anlage, die zum Vertrag gehört:
- das Datum des Mietbeginns
- der Betrag der ersten, anteiligen Miete in Euro
- der Rechenweg, also Kalendertage des Monats oder ein Monat zu 30 Tagen
- der Zahlungstermin der ersten Miete
- die Fälligkeit der ersten Kautionsrate
Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Pflicht. Sie folgt aus dem, was das Gesetz offen lässt: Weder § 556b noch § 551 BGB bestimmen, wie ein angebrochener Monat zu rechnen ist. Alles, was nicht im Vertrag steht, wird im Streitfall zur Auslegungsfrage.
Aus der Praxis: Mietbeginn zum 1. oder 15.
Wir vermieten meist zum 1. oder zum 15. eines Monats. Der Teilmonat wird dadurch nicht zum Normalfall, kommt beim 15. aber regelmäßig vor. Die Berechnung des Teilmonats übernimmt bei uns die Buchhaltung.
Wer privat vermietet, sollte vor der Unterschrift rechnen und das Ergebnis in den Vertrag eintragen. Was zwischen Zusage und Einzug sonst zu erledigen ist, zeigt Vermieter Aufgaben nach der Zusage.
Was gilt in Hamburg?
Eine besondere Hamburger Regel für den Teilmonat gibt es nach unserer Prüfung nicht, es gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Mietvertrag. Hamburger Vermieter sollten die Monatsmiete mit dem Mietenspiegel abgleichen, bevor sie den anteiligen Betrag berechnen, denn der Teilmonat ändert nichts an der Höhe der Monatsmiete, aus der er abgeleitet wird.
Wie kann Letura helfen?
Wir stimmen den Mietbeginn mit Ihnen ab und bereiten den Vertrag vor, in dem Mietbeginn und erster Betrag festgehalten sind. Wie private Eigentümer die Vermietung abgeben, zeigt Wohnung privat vermieten, den ersten Schritt machen Sie über Vermietung starten.
Quellen
- § 556b Bürgerliches Gesetzbuch, Fälligkeit der Miete, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556b.html, Stand November 2026
- § 551 Bürgerliches Gesetzbuch, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html, Stand November 2026
- Hamburger Mietenspiegel 2025, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/wohnen/mieten/mietenspiegel, Stand Dezember 2025
Zuletzt gegen die amtlichen Fassungen geprüft am 3. November 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.
Häufige Fragen
Der Mieter zieht am 15. ein. Wie berechne ich die erste Miete?
Sie teilen die Monatsmiete durch die Tage, die Sie als Berechnungsgrundlage vereinbart haben, und multiplizieren mit den Tagen ab Mietbeginn. Das Gesetz schreibt dafür keine Formel vor, deshalb sollten Betrag und Rechenweg im Mietvertrag stehen. Bei 1.200 Euro und 17 Tagen im Dezember ergeben sich 658,06 Euro nach Kalendertagen oder 680 Euro bei einem Monat zu 30 Tagen.
Gibt es eine gesetzliche Formel für den Teilmonat?
Wir haben in den geprüften Vorschriften keine gefunden. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 556b Absatz 1 nur, wann die Miete zu zahlen ist, nicht wie ein angebrochener Monat gerechnet wird. Maßgeblich ist daher die Vereinbarung im Mietvertrag.
Wann ist die erste Miete fällig?
Nach § 556b Absatz 1 BGB ist die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. Den Zahlungstermin der ersten, anteiligen Miete sollte der Vertrag ausdrücklich nennen.
Wann ist die erste Rate der Mietkaution fällig?
Bei einer Kaution in Geld ist der Mieter nach § 551 Absatz 2 BGB zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren folgen zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.
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