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Recht und Regeln

WG vermieten: ein Vertrag für alle Mitbewohner

Veröffentlicht am 27. Oktober 2026 · Aktualisiert am 27. Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Freigestellte Aufnahme eines Wohnhauses in Hamburg Eimsbüttel

Eine Wohnung an eine WG zu vermieten heißt bei uns: ein gemeinsamer Mietvertrag, den alle Mitbewohner unterschreiben, keine Einzelverträge je Zimmer. Und es geschieht nur, wenn der Eigentümer das will. Alle Mitbewohner sind dann Mieter der ganzen Wohnung und haften für die Miete als Gesamtschuldner nach § 421 BGB, der Vermieter kann sie also von jedem Einzelnen in voller Höhe verlangen, insgesamt aber nur einmal. Wer später dazukommen soll, braucht nach § 540 BGB die Erlaubnis des Vermieters.

Kann ich meine Wohnung an eine WG vermieten?

Ja, das entscheiden Sie als Eigentümer. Wir vermieten an eine WG nur, wenn der Eigentümer einverstanden ist: Manche wünschen sich ausdrücklich eine Wohngemeinschaft, andere schließen sie aus. Beides ist eine legitime Entscheidung, und beides sollte feststehen, bevor die ersten Anfragen kommen, damit niemand umsonst besichtigt.

Kommt eine WG in Frage, gilt für die Auswahl dasselbe wie bei jedem anderen Haushalt: Wer in den Vertrag soll, gehört auch in die Prüfung. Was bei mehreren Mietern im Vertrag sonst zu beachten ist, steht in Mietvertrag für Vermieter: worauf Sie achten müssen.

Einzelverträge oder ein Vertrag für alle?

Wir schließen einen Vertrag für alle, und nur so vermieten wir an Wohngemeinschaften. Mit Einzelverträgen je Zimmer würde aus einer Wohnung eine Reihe kleiner Mietverhältnisse, jedes mit eigenem Vertrag und eigener Neuvermietung. Das ist ein anderes Geschäft als die Vermietung einer Wohnung, und wir bieten es nicht an.

Ein gemeinsamer Vertrag Einzelverträge je Zimmer
Wer ist Mieter? alle Mitbewohner, für die ganze Wohnung jeder für sein Zimmer und die Mitbenutzung der übrigen Räume
Wer haftet für die Miete? alle als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) jeder aus seinem eigenen Vertrag
Wie viele Verträge? einer, alle Mietparteien unterschreiben so viele wie Zimmer
Bei uns ja, mit Zustimmung des Eigentümers nein

Wer haftet in einer WG für die Miete?

Bei einem gemeinsamen Vertrag alle zusammen und jeder für das Ganze. Das regelt § 421 BGB für Gesamtschuldner: Der Gläubiger darf die ganze Leistung nach Belieben von jedem Schuldner fordern, ganz oder teilweise, bekommt sie aber nur einmal, und bis sie vollständig erbracht ist, bleiben alle verpflichtet. Für den Vermieter heißt das: Fehlt ein Teil der Miete, muss er nicht klären, wessen Anteil es war.

Wie die Mitbewohner die Miete untereinander aufteilen, ist ihre Angelegenheit. Für den Vertrag gibt es eine Miete für die ganze Wohnung. Ist die Bonität eines Mitbewohners nur mit seinen Eltern gegeben, unterschreiben bei uns die Eltern selbst als Mitmieter, statt zu bürgen. Was das für beide Seiten bedeutet, erklärt Eltern im Mietvertrag: Mitmieter oder Bürgschaft?.

Was passiert, wenn ein Mitbewohner nicht zur Unterschrift kommen kann?

Dann unterschreibt eine andere Person für ihn, mit einer schriftlichen Vollmacht. Nach § 167 Absatz 2 BGB muss die Vollmacht nicht die Form haben, die für den Vertrag selbst gilt. Wir verlangen sie trotzdem schriftlich, mit genau bezeichneter Wohnung, Mietbeginn und Vermieter, begrenzt auf diesen einen Vertragsschluss.

Bei einer WG müssen mehr Menschen am selben Tag Zeit haben als bei einem Paar. Unsere Lehre aus solchen Fällen: Schließen Sie Übergabe und Protokoll gleich mit in die Vollmacht ein, damit am Tag der Schlüsselübergabe keine Unterschrift fehlt. Was genau in die Vollmacht gehört und wie der Bevollmächtigte unterschreibt, steht in Mietvertrag unterschreiben aus der Ferne.

Aus der Praxis: wie wir an eine WG vermieten

Ob eine Wohngemeinschaft in Frage kommt, entscheidet bei uns der Eigentümer, und die Antworten fallen unterschiedlich aus. Manche wünschen sich ausdrücklich eine WG, andere schließen sie aus.

Kommt eine WG zum Zug, gibt es einen Vertrag, und auf ihm stehen alle Mietparteien mit ihrer Unterschrift. Einzelverträge je Zimmer schließen wir nicht. Ist jemand am Tag der Unterzeichnung nicht vor Ort, gibt es eine Vollmacht, deren Original zu den Vertragsunterlagen kommt.

Was gilt, wenn später ein neuer Mitbewohner einziehen soll?

Dann braucht die WG die Erlaubnis des Vermieters. Nach § 540 Absatz 1 BGB darf der Mieter den Gebrauch der Mietsache ohne Erlaubnis nicht einem Dritten überlassen. Hat die WG erst nach Abschluss des Vertrags einen berechtigten Grund, ein Zimmer an jemand Neues zu geben, kann sie die Erlaubnis nach § 553 Absatz 1 BGB verlangen. Ausgenommen sind unter anderem Fälle, in denen gegen die neue Person selbst ein wichtiger Grund spricht oder die Wohnung überbelegt würde.

Wann Vermieter zustimmen müssen und wann nicht, behandelt Untermieter: wann Vermieter der Untervermietung zustimmen.

Was gilt in Hamburg beim Vermieten an eine WG?

Für die Miete dasselbe wie bei jeder anderen Wohnung. Die Mietpreisbremse erfasst in Hamburg jede Adresse im Stadtgebiet. Nach § 556d Absatz 1 BGB darf die Miete zu Beginn nicht mehr als zehn Prozent über der Vergleichsmiete am Ort liegen. Bei einem gemeinsamen Vertrag gibt es eine Miete für die ganze Wohnung, und sie muss diese Grenze einhalten, unabhängig davon, wie die Mitbewohner sie aufteilen.

Wenn Sie eine größere Wohnung vermieten und offen für eine WG sind, oder sie ausdrücklich ausschließen wollen, klären wir das vor dem Inserat und vermieten danach: Vermietung starten.

Quellen

Zuletzt gegen die amtlichen Fassungen geprüft am 27. Oktober 2026.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.

Häufige Fragen

Kann ich meine Wohnung an eine WG vermieten?

Ja, wenn Sie das möchten. Wir vermieten an Wohngemeinschaften nur mit einem gemeinsamen Mietvertrag, den alle Mitbewohner unterschreiben, und nur mit Zustimmung des Eigentümers. Manche Eigentümer wünschen sich eine WG, andere schließen sie aus; beides ist eine legitime Entscheidung.

Einzelverträge oder ein Vertrag für alle: was ist bei einer WG besser?

Wir schließen einen Vertrag für alle. Alle Mitbewohner sind dann Mieter der ganzen Wohnung und haften gemeinsam für die Miete. Einzelverträge je Zimmer machen aus einer Wohnung mehrere Mietverhältnisse, und das vermieten wir nicht.

Wer haftet in einer WG für die Miete?

Bei einem gemeinsamen Vertrag alle Mieter als Gesamtschuldner nach § 421 BGB. Der Vermieter kann die ganze Miete von jedem Einzelnen verlangen, insgesamt aber nur einmal. Wie die Mitbewohner die Miete untereinander aufteilen, ist ihre Sache.

Was passiert, wenn ein Mitbewohner nicht zur Unterschrift kommen kann?

Dann unterschreibt jemand für ihn mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf genau diesen Vertragsschluss begrenzt ist. Gesetzlich braucht die Vollmacht nach § 167 Abs. 2 BGB nicht die Form des Vertrags; wir verlangen sie trotzdem schriftlich und legen das Original zu den Vertragsunterlagen.