Widerrufsrecht beim Mietvertrag: wann es besteht
Veröffentlicht am 3. November 2026 · Aktualisiert am 3. November 2026 · 6 Minuten Lesezeit

Nach der Unterschrift ist der Mietvertrag bindend, und ein Widerruf ist die Ausnahme. Das Gesetz kennt ein Widerrufsrecht für Verbraucherverträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Beim Wohnraummietvertrag ist es aber ausgeschlossen, wenn der Mieter die Wohnung vorher besichtigt hat. Dieser Beitrag zeigt, wo die Grenze verläuft, und beschreibt, was Vermieter tun können, wenn ein Mieter nach der Unterschrift zurückwill.
Kann der Mieter den Mietvertrag nach der Unterschrift widerrufen?
Nur unter engen Voraussetzungen. Auf Verträge über die Vermietung von Wohnraum sind die verbraucherschützenden Vorschriften nach § 312 Absatz 2 Nummer 5 BGB grundsätzlich nicht anzuwenden. Absatz 3 holt einzelne Vorschriften zurück, darunter das Widerrufsrecht nach § 312g, nimmt es aber wieder aus, wenn der Mieter die Wohnung zuvor besichtigt hat.
Wer die Wohnung gesehen hat, kann den Vertrag also nicht mit der Begründung widerrufen, er habe es sich anders überlegt. Bindend ist der Vertrag trotzdem nicht auf alle Zeit, welche Wege dem Mieter sonst bleiben, zeigt der Abschnitt zu den Folgen weiter unten.
Wann besteht ein Widerrufsrecht bei einer Wohnraummiete?
Wenn der Vertrag ein Verbrauchervertrag ist, im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde und der Mieter die Wohnung vorher nicht besichtigt hat. Die drei Voraussetzungen im Überblick:
| Voraussetzung | Grundlage |
|---|---|
| Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher | § 312 Absatz 1, §§ 13 und 14 BGB |
| Abschluss im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen | § 312 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, §§ 312b und 312c BGB |
| Keine Besichtigung der Wohnung vor Vertragsschluss | § 312 Absatz 3 Satz 2 BGB |
Fernabsatz setzt voraus, dass für Verhandlung und Abschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel wie Briefe, E-Mails oder Telefonanrufe verwendet werden (§ 312c BGB). Ein Vertrag, der erst nach einer persönlichen Besichtigung zustande kommt, erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Ob ein Vermieter Unternehmer ist, hängt davon ab, ob er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB). Dazu treffen wir keine pauschale Aussage, das ist eine Frage des Einzelfalls.
Wie lange läuft die Widerrufsfrist?
Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Absatz 2 Satz 1 BGB). Sie beginnt mit dem Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nach § 356 Absatz 3 Satz 1 BGB beginnt sie aber nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht unterrichtet hat.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer, und zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Absatz 1 BGB). Nach einem wirksamen Widerruf sind beide Seiten an ihre auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärungen nicht mehr gebunden.
Was bleibt, wenn es kein Widerrufsrecht gibt?
Eine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer oder, wenn keine Mindestmietdauer vereinbart ist, die Kündigung des Mieters. Die Frist dafür regelt § 573c Absatz 1 BGB: Die Erklärung muss bis zum dritten Werktag eines Monats eingehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Ein formloser Rückzieher ersetzt sie nicht.
Haben Mieter und Vermieter eine Mindestmietdauer vereinbart, hängt ihre Wirkung an der Schriftform. Fehlt bei einem Vertrag über mehr als ein Jahr die Schriftform, gilt er nach § 550 BGB als unbefristet. Frühester Beendigungstermin ist dann das Ende des ersten Jahres nach der Überlassung des Wohnraums, die längere vereinbarte Laufzeit trägt nicht.
Zählt die digitale Unterschrift als Schriftform?
Nur mit qualifizierter elektronischer Signatur. Die schriftliche Form kann nach § 126 Absatz 3 BGB durch die elektronische Form ersetzt werden, die § 126a BGB beschreibt: Name und qualifizierte elektronische Signatur, bei einem Vertrag signieren beide Parteien ein gleichlautendes Dokument. Eine einfache Signatur über einen Signaturdienst nennt das Gesetz nicht.
Mit dem Widerruf hat das nichts zu tun, die Art der Unterschrift ist dafür kein Kriterium. Sie entscheidet aber darüber, ob eine vereinbarte Mindestmietdauer hält. Deshalb bevorzugen wir das unterschriebene Original, der Postweg ist möglich. Mieter, die nicht in Hamburg wohnen, fragen regelmäßig nach der digitalen Unterschrift über einen Signaturdienst, bei Verträgen mit Mindestmietdauer ist das keine Nebensache.
Aus der Praxis: Wer die Wohnung gesehen hat, hat sich entschieden
Einen Rückzieher nach der Unterschrift haben wir noch nicht erlebt. Nach der Unterschrift ist der Vertrag bindend, und ein Widerrufsrecht besteht nur beim Vertragsschluss im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen ohne vorherige Besichtigung. Sonst bleibt nur eine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer.
Dass es so weit selten kommt, liegt an zwei festen Regeln. Es gibt keine Zusage ohne Besichtigung, ausnahmslos, auch nicht für Interessenten, die es ernst meinen und weit weg wohnen: Ohne eigenen Eindruck von der Wohnung ist die Entscheidung nicht getroffen. Und wir lernen jeden Mieter bei einer Besichtigung persönlich kennen, möglichst alle Mietparteien. Eine Videobesichtigung gibt es nur auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers. Was vor der Unterschrift passiert, wenn ein Bewerber abspringt, zeigt Mieter springt nach der Zusage ab.
Was gilt in Hamburg?
Zum Widerruf beim Wohnraummietvertrag gibt es nach unserer Prüfung keine besondere Hamburger Vorschrift, es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. In Hamburg bewerben sich viele Interessenten von außerhalb und können nicht kurzfristig kommen. Das ist der Fall, in dem die Besichtigungsregel wichtig wird: Wer ohne Besichtigung unterschreiben lässt, schafft unter den genannten Voraussetzungen die Lage, in der ein Widerrufsrecht entstehen kann.
Wie der Vertrag unterschrieben wird, wenn jemand nicht selbst vor Ort sein kann, beschreibt Mietvertrag unterschreiben mit Vollmacht.
Wie kann Letura helfen?
Wir führen die Besichtigungen, lernen die Mieter persönlich kennen und bereiten den Vertrag so vor, dass Unterschrift und Mindestmietdauer zusammenpassen. Wer die Vermietung ganz abgeben will, findet in Wohnung privat vermieten die Aufgaben im Überblick und startet bei uns über Vermietung starten.
Quellen
- §§ 312, 312b, 312c und 312g Bürgerliches Gesetzbuch, Verbraucherverträge und Widerrufsrecht, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html, Stand November 2026
- §§ 355 und 356 Bürgerliches Gesetzbuch, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html, Stand November 2026
- §§ 13 und 14 Bürgerliches Gesetzbuch, Verbraucher und Unternehmer, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html, Stand November 2026
- § 550 Bürgerliches Gesetzbuch, Form des Mietvertrags, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__550.html, Stand November 2026
- §§ 126 und 126a Bürgerliches Gesetzbuch, Schriftform und elektronische Form, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126a.html, Stand November 2026
- § 573c Bürgerliches Gesetzbuch, Fristen der ordentlichen Kündigung, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html, Stand November 2026
Zuletzt gegen die amtlichen Fassungen geprüft am 3. November 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverband.
Häufige Fragen
Der Mieter hat unterschrieben und will zurück. Kann er widerrufen?
In der Regel nicht. Ein Widerrufsrecht kommt nur bei einem Verbrauchervertrag in Betracht, der im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird. Hat der Mieter die Wohnung zuvor besichtigt, sind diese Vorschriften nach § 312 Absatz 3 Satz 2 BGB auf die Begründung des Mietverhältnisses nicht anzuwenden. Dann bleibt nur eine einvernehmliche Lösung.
Wann hat ein Mieter ein Widerrufsrecht beim Mietvertrag?
Wenn drei Dinge zusammenkommen: ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher, ein Abschluss im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen und keine Besichtigung der Wohnung vor Vertragsschluss. Fehlt eines davon, besteht kein Widerrufsrecht nach § 312g BGB.
Wie lange läuft die Widerrufsfrist?
Sie beträgt nach § 355 Absatz 2 BGB 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nach § 356 Absatz 3 BGB beginnt sie nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht unterrichtet hat.
Spielt es eine Rolle, ob digital oder auf Papier unterschrieben wird?
Für das Widerrufsrecht nicht, entscheidend sind Besichtigung und Art des Vertragsschlusses. Für die Schriftform und damit für eine vereinbarte Mindestmietdauer aber schon: Elektronisch ersetzt nur eine qualifizierte elektronische Signatur beider Parteien auf demselben Dokument die Schriftform (§ 126a BGB).
Kann der Mieter nach der Unterschrift kündigen?
Ja, wenn keine Mindestmietdauer vereinbart ist. Nach § 573c Absatz 1 BGB muss die Erklärung bis zum dritten Werktag eines Monats eingehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Sofort aus dem Vertrag aussteigen kann der Mieter damit nicht.
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